Terrassenwohnung im "Hauensteinhof" zum Mieten; barrierefrei!

8672 St. Kathrein am Hauenstein / Steiermark
56,2 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 610,22
Bruttomiete

Beschreibung

Hauensteinhof: ersbe 

Ein achtsames, auf das ehrwürdige Haus abgestimmtes Design- und Raumkonzept, mit akzentuierten Holzdetails wie Holzdielen und Holzfenster unterstützt dessen Charakter, ohne es zu sehr zu verändern: im Gegenteil, es betont dessen Herkunft und führt es in eine lebhafte Zukunft.

So finden sich im Hauensteinhof auf zwei Geschosse dreizehn geförderte Mietwohnungen, im Winter alle via Fernwärme wohlig temperiert.

Die Wohnung ist südich ausgerichtet und der Balkon östlich platziert.Sie verfügt einen Vorraum, komplett ausgestatteter Wohnküche mit allen Geräten, 1- Schlafzimmer, Bad/WC mit einer Dusche, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss und  TV-Internet Verkabelung.
Ein Parkplatz ist im Mietpreis inklusive. Zweiter Parkplatz ist optional. 

Die Miete umfasst die Betriebskosten und die Umsatzsteuer. Details zu den enthaltenen Betriebskosten finden Sie hier: Link.

Die Kosten für Heizung und Strom werden nach Verbrauch abgerechnet. In der Steiermark beträgt der Preis für Fernwärme etwa 1€ pro Quadratmeter.

Die Wohnungen werden über eine Fernwärme geheizt. 

Das Haus ist zu Glasfaserleitung angeschlossen, was ein sehr schnelles Internet ermöglicht. Eine E-Bike Ladestation steht für alle Mieter zu Verfügung.

Weitere verfügbare Mietwohnungen finden Sie auf https://caredliving.at/hauensteinhof/

Für eine Besichtigung können Sie gerne unseren Baumeister Herrn Ernst Schaflecher unter Tel. Nummer 0664 1561976 kontaktieren. 

Individuelle Betreuungsleistungen für Senior:innen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen werden vor Ort über die Volkshilfe Steiermark angeboten, um den Bewohner:innen ein angenehmes Zuhause zu bieten.

Die Vermietung der geförderten Wohnungen muss vorrangig an begünstigte Personen in Form von unbefristeten Hauptmietverträgen erfolgen.

Als begünstigte Person gilt eine Person,

  • die volljährig ist
  • deren jährliches Einkommen (Familieneinkommen) 49.600,-- Euro nicht überschreitet. Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahe stehende Person um 50%, für jede weitere Person um 6.570,-- Euro
  • die sich verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden

die sich verpflichtet, ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Lagebeschreibung

1,5 Autostunden nach Wien Spar= 230m 2 Minuten zu Fuß Kindergarten= 400m 5 Minuten zu Fuß Volksschule= 400m 5 Minuten zu Fuß Mittelschule= 4,6 km 10 Minuten mit dem Auto, Bus 20 Minuten Arzt= 2-30 km Entfernung 3-15 Minuten mit dem Auto Einkaufszentrum= 23 km 20 Minuten mit dem Auto Friedhof= 900m 13 Minuten zu Fuß Post= 350m 4 Minuten Restaurant= 90m 2 Minuten Ski Waldheimat Hauereck= 2,5 km 5 Minuten mit dem Auto Wald= 3,7 km 7 Minuten mit dem Auto Erholung und Action alles garantiert! „Nomen est Omen“, Waldheimat wird es genannt, das grüne Mittelgebirgsland rund um Sankt Kathrein. Auf 820 Meter Seehöhe ist grüne Erholung garantiert. Durchzogen von Bächen, Mooren und saftigen Wiesen lässt es sich gut in der Natur regenerieren. Wandern, Radfahren, sei es auf dem Mountain- oder E-Bike im Sommer, winterliche Ski-Langlauf Touren auf rund 80 bestens präparierten Loipenkilometern bieten sich im Joglland mehr als an, welches sogar mit dem Steirischen Loipengütesiegel ausgezeichnet ist.

In der Umgebung
Bus
< 1km
Post
< 3km
Bank
< 1km
Bankomat
< 1km
Schule
< 3km
Arzt
< 2km
Bäckerei
< 3km
Supermarkt
< 3km
Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 09.12.2024, 09:08:02 Uhr; Referenz-Nummer: 2169
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