Beschreibung
Wunderschöne 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon an der Linzer Landstraße zu vermieten!
Die ca. 46,40m² große 2-Zimmer-Wohnung punktet mit optimaler Raumaufteilung und exklusiver Lage am Taubenmarkt im Linzer Stadtzentrum.
Die Wohnung befindet sich im 4. Obergeschoß eines Wohn- und Geschäftshauses und ist mit dem Lift als auch über das Stiegenhaus erreichbar (jedoch nicht barrierefrei da Hochparterre!).
Vom offenen Vorraum gelangt man in das lichtduchflutete Wohn-/Esszimmer mit optisch abgetrennter, moderner Küche (gegen Ablöse!) und in das angrenzende, großzügige Schlafzimmer.
Der Wohn-/Essbereich führt auf den netten Balkon mit direktem Blick auf die Linzer Landstraße.
Das zeitlos moderne Badezimmer mit Badewanne, Waschmaschinenanschluss und Toilette sowie ein praktischer Abstellraum sind ebenfalls zentral vom Eingangsbereich begehbar.
In allen Wohn- und Schlafräumen wurde hochwertigster Echtholzparkettboden verlegt.
Zusätzliche beeindruckt die Wohnung mit diversen Lichtelementen.
Aktuell befindet sich die Wohnung im vollmöblierten Zustand, die Möbel sowie die Küche können vom Vormieter gegen Ablöse übernommen werden! (Ablöse auf Anfrage)
Die Wohnung wurde im Jahr 2019/2020 komplett saniert und vermittelt daher einen neuwertigen Eindruck.
Ein weiterer Pluspunkt ist das bereits in der Miete inkludierte Kellerabteil.
KONDITIONEN:
- Mietkosten monatl.: € 769,46 inkl. USt
- Betriebskosten-Akonto monatl.: € 202,74 inkl. USt (exkl. Heizung und Strom)
= GESAMTMIETE monatl.: € 972,20 inkl. USt
Die monatlichen Heiz- und Stromkosten werden je nach Verbrauch direkt vom Versorgungsunternehmen abgerechnet.
Die erstklassige Lage an der Linzer Einkaufsstraße bietet höchsten Komfort, unzählige Geschäfte und sonstige Anlaufstellen des täglichen Bedarfs, unmittelbar vor der Haustüre.
Auch Anschlussstellen des öffentlichen Verkehrs sind nur wenige Meter entfernt.
Kaution: € 3.500,00
Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Unverbindliches, freibleibendes Angebot. Informationen nach bestem Wissen und Gewissen von AbgeberIn erhalten - für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Mündliche Nebenabreden zum angebotenen Objekt bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für sämtliche behördliche Genehmigungen und Auflagen hat die MieterIn selbst Sorge zu tragen. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Besichtigungen und Beratungen erfolgen kostenlos. Es besteht zwischen der VermittlerIn und der AbgeberIn ein wirtschaftliches Naheverhältnis.
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Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.