Beschreibung
Sehr selten, aber manchmal eben doch, gelangen geschlossene oder nahezu geschlossene Liegenschaften im Zentrum Innsbrucks zum Verkauf. Angeboten werden 1152 von 1250 Anteilen an der Liegenschaft Maximilianstraße 19.
Die Maximilianstraße ist im >inner circle< des Geschäfts- und Handelsdistriktes von Innsbruck gelegen. Das Haus Maximilianstraße 19 zählt zu den bürgerlichen Prachtbauten, die entlang der Maximilianstraße um die Wende zum 20. Jahrhundert erbaut wurden. Das Gebäude ist prominent unmittelbar vis-à-vis dem Landesgericht situiert. Die Maximilianstraße war stadtplanerisch von Beginn an als breiter, offener Boulevard geplant. Es ist Teil der Blockrandverbauung Maximilianstraße/Andreas-Hofer-Straße.
Die wertbegünstigenden Parameter, die die hervorragende Lage des Hauses begründen, sind fixiert. Sowohl die Maximilianstraße als auch der Standort des Gebäudes selbst, werden, nachhaltig gesichert, auch in der Zukunft zur ersten Adresse Innsbrucks zählen.
Der aktuelle Flächenwidmungsplan weist für das Haus Maximilianstraße 19 eine Widmung >Wg< aus. Neben einem klassischen Wohnbau ist unter dieser Widmung auch die Entwicklung von Geschäften, Büros, Handelsbetrieben aber auch gastronomischen Einrichtungen und Tourismusbetriebe bis 40 Betten möglich. Die Widmung lässt also eine vielfache Nutzung zu.
Interessiert? Gerne senden wir Ihnen unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten ein ausführliches Exposé zu. Eine Besichtigung ist natürlich nach Terminvereinbarung ebenso gerne möglich.
KUNDENINFORMATION:
Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.
Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.
Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.