Sommerhäuschen im Kleingarten für ganzjähriges Wohnen im Eigentum

1140 Wien
20 m2
Wohnfläche
1
Zimmer
326 m2
Grundfläche
€ 350.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Dieses entzückende Liegenschaft befindet sich in der Kleingartenanlage Klein Semmering im 14. Bezirk und weist die Widmung Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen auf.  Die Kleingartenanlage Klein Semmering liegt in Penzing, nördlich des Flötzersteigs in leichter Südhanglage.

Haltestellen der Buslinie 47B sowie der Straßenbahnlinie 49 sind nur ein paar Gehminuten entfernt unten auf der Linzer Straße, innerhalb rund zehn Gehminuten erreicht man den Bahnhof Wien Hütteldorf (U4, S-Bahn, Westbahn und Regionalzüge). Die offene Volksschule im Grünen (Karl-Toldt-Weg) ist, ebenso wie der Kindergarten beim Waldbad Penzing, in wenigen Gehminuten zu Fuß erreichbar. Verschiedenste Einkaufsmöglichkeiten findet man auf der Linzer- und der Hütteldorferstraße, das beliebte Auhofcenter mit seinem umfangreichen Shoppingangebot, Gastronomiebetrieben, Kino und Fitnessstudio liegt nur 5 km stadtauswärts. Das Hütteldorfer Bad liegt zu Fuß etwa 550 Meter westlich, genauso weit geht man auch zum Erholungsgebiet Dehnepark, die Klinik Penzing erreicht man fußläufig in nordöstlicher Richtung nach etwa 600 Metern.

Die Immobilie kann einerseits sofort als typischer Schrebergarten genutzt werden, eignet sich aber auch bestens, um darauf ein ganzjährig zu nutzendes Kleinwohnhaus zu errichten. Das Sommerhäuschen ist mit einer gemütlichen Sitzecke, einer Miniküche und einer Toilette ausgestattet sowie an Wasser, Strom und Kanal angeschlossen ist. Ein Gasanschluss befindet sich ebenfalls bereits auf dem Grundstück, außerdem gibt es eine kleine Gerätehütte.

Eine Neu-Bebauung des Grundstücks kann gemäß der Wiener Bauordnung in Verbindung mit dem Wiener Kleingartengesetz erfolgen: Oberirdisch max. 50m² bebaute Fläche und max. 5,50 m Höhe (2 Wohngeschoße), Keller max. 83,33 m² (50 m² unter dem Haus, zusätzliche max. 33,33 m² unter einer zu errichtenden Terrasse). Außer einem freistehenden Nebengebäude mit max. 5 m² Bodenfläche und max. 2,20 m Höhe für z.B. Fahrräder oder Gartengeräte, sind ev. Nebengebäude in die max. zu bebauende Fläche einzurechnen, Zusätzlich kann ein Wasserbecken bis max. 25 m² errichtet werden. Für weitere Bestimmungen des Wiener Kleingartengesetzes fragen Sie bitte nach unseren Detailunterlagen.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Letzte Änderung: 04.09.2024, 10:53:57 Uhr; Referenz-Nummer: 94974
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