Pinggau - LEBENSWERT WOHNEN mit Balkon & Parkplatz - PROVISIONSFREI!

8243 Pinggau / Steiermark
75,61 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 753,52
Bruttomiete

Beschreibung

Diese 75,61 m² große Wohnung befindet sich im 1. Stock eines 2017 erbauten und revitalisierten Wohnhauses in Pinggau!

Die Wohnung ist mit Parkett- sowie Fliesenböden ausgestattet und beinhaltet auch eine voll ausgestattete Küche.

Abgerundet wird diese wunderschöne Wohnung noch durch hohe Räume, welche vor allem im Wohnzimmer ein loft-artiges Flair erzeugen.

Aufgrund der Lage bietet sich diese Wohnung wunderbar als Zweitwohnsitz für entspannte und erholsame Tage an.

Die Wohnung teilt sich auf in:

- Vorraum
- Abstellraum
- WC
- Bad mit Wanne, Dusche und Fenster
- 1 Schlafzimmer
- großzügiger, offener Wohn-/Essbereich
- großer 9 m² Balkon

Beheizt wird dieses Objekt mittels Fernwärme.

Ein Parkplatz ist bereits in der Miete inkludiert. 
Es besteht die Möglichkeit einen weiteren, überdachten Parkplatz um € 70,-- + USt. anzumieten.

Mietpreis: € 753,52 inkl. BK, Abstellplatz und USt.

PROVISIONSFREI!

Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!

Also zögern Sie nicht lange und mieten Sie heute noch Ihre Traumwohnung im Zentrum mit Parkplatz!

Infrastruktur:
In Pinggau finden sich Kindergarten, Volksschule, Neue Mittelschule, Ärzte, Post, Banken, Einkaufsmöglichkeiten und Bäcker, alles zum Großteil zu Fuß erreichbar.

Anbindung:
Süd Autobahn A2 von Wien nach Graz, über die Anschlussstelle Pinggau / Friedberg (95) zu erreichen. Des Weiteren kreuzen sich die B54 von Wiener Neustadt nach Gleisdorf und die B63 nach Pinkafeld und Oberwart.
Im Gemeindegebiet befinden sich vier Eisenbahn-Haltepunkte. Die Haltepunkte Pinggau Markt und Tauchen-Schaueregg liegen an der Wechselbahn von Friedberg nach Wiener Neustadt.
Die Strecke bietet Regionalzug-Verbindungen nach Wiener Neustadt sowie über die Thermenbahn nach Hartberg.

 

Hinweis für Mietinteressenten:

Wir sind vom Vermieter dieser Immobilie mit der Vermittlung eines Mietvertrages beauftragt.

Deshalb ist es uns gemäß § 17 a Maklergesetz untersagt, mit Ihnen als Mietinteressent eine Provisionsvereinbarung zu schließen.

Das bedeutet für Sie:

Wir sind ausschließlich im Auftrag des Verfügungsberechtigten und nicht als Doppelmakler tätig.

Sie gehen bezüglich dieser Immobilie und Ihrer Mietabsicht mit uns KEIN Vertragsverhältnis ein und werden von uns diesbezüglich KEINE Rechnung erhalten.

Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer ersuchen wir um Verständnis, dass nur Anfragen mit der Angabe der vollständigen Anschrift und Telefonnummer bearbeitet werden können.

Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin. Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.

Wenn der Kaufvertrag/der Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 29.07.2024, 13:59:18 Uhr; Referenz-Nummer: 2704
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