Beschreibung
Manhartsbrunn (Gemeinde Großebersdorf): Baugrund in zentraler Ortsruhelage
Bebauungsbestimmungen: Bauland Agrar (BA), 40% Bebauungsdichte, offene/gekuppelte Bauweise, Bauklasse I/II
Das Grundstück war und ist unbebaut, weshalb die Aufschließungsabgabe nicht entrichtet werden musste.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.