Beschreibung
Dieser luxuriöse geschlossene Komplex befindet sich in Tudorovići, dem ältesten Dorf in Paštrovići, von dem aus Sie einen außergewöhnlichen Blick auf die gesamte Riviera von Budva, Sveti Stefan, die Insel Sveti Nikola und das offene Meer genießen können. Diese Position ist aufgrund der Lage selbst sehr spezifisch, die Ruhe und Privatsphäre der Menschen garantiert, die diese Immobilie nutzen werden.
Der gesamte Komplex besteht aus 3 Gebäuden, von denen jedes über einen eigenen Garten und Pool verfügt.
Die erste Villa (450 m2) wurde nämlich als Hoteleinheit mit 4 möblierten Apartments und einem Studio-Apartment für das Personal im Erdgeschoss konzipiert und gebaut. Das Erdgeschoss ist mit einem Restaurant mit einer Küche ausgestattet, die den Bedürfnissen des gesamten Komplexes gerecht werden könnte. Der zukünftige Eigentümer dieser Einrichtung kann sowohl für die Gäste des Komplexes als auch für andere Gäste ein „à la carte“-Restaurant einrichten. Im Hof gibt es eine Pergola mit Swimmingpool und Grünpflanzen. Die Wohnungen sind mit Möbeln ausgestattet.
Der Komplex verfügt über einen eigenen Parkplatz. Alle Gebäude sind nach hohen Baustandards und hochwertigsten Materialien gebaut, darunter erstklassige Keramik des italienischen Herstellers Florim, Sanitärkeramik von Villeroy Boch, Armaturen von Dornbracht und Hansgrohe, Parkett, Aluminium-Außentischlerei, Innentüren von höchster Qualität und Entwurf. Die Außenfassade besteht aus Maljat-Stein, der aufgrund seiner Eigenschaften von der besten Qualität ist, Überlauf-Schwimmbecken, mit Naturstein gepflasterte Höfe.
Wir betreuen Sie von der Besichtigung an bis die Liegenschaft auf Ihren Namen übertragen wird, und bieten Ihnen, in jeder Lage professionelle Unterstützung an.
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Das Exposé wird Ihnen umgehend nach Ihrer Anfrage auf die angegebene E-mail zugesendet, bitte überprüfen Sie Ihr Spamordner!
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Per 13.06.2014 ist eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten
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Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler)
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