Hochfrequentierte Gewerbefläche in der Grazer Altstadt - Fußgängerzone in Bestlage - 1. Bezirk Innere Stadt direkt in der Sporgasse

8010 Graz / Steiermark
1
Zimmer
31 m2
Nutzfläche
€ 2.331,69
Nettomiete

Beschreibung

Diese rund 31 m² große Gewerbefläche befindet sich in einer der besten Adressen in Graz im 1. Bezirk Innere Stadt direkt in der Sporgasse nur wenige Schritte zum Hauptplatz, Herrengasse und Jakominiplatz in sehr hochfrequentierter und repräsentativer Lage im Erdgeschoss. Die Lage bietet eine sehr gute Sichtbarkeit, sowie Erreichbarkeit und Präsentation des Unternehmens. Ob als Geschäft, Café, Galerie oder Boutique bietet die Liegenschaft vielerlei Nutzungsmöglichkeiten und bietet daher die beste Grundlage für erfolgreiche Geschäfte in den verschiedensten Bereichen. Dieses Gewerbeobjekt, welches sich in einem prächtigen Stilaltbauzinshaus befindet, besticht besonders durch die innerstädtische Altstadt Lage inmitten der Fußgängerzone. Die Gewerbefläche wurde sehr qualitätvoll saniert und es kann eine sehr repräsentative Werbung mit behördlicher Genehmigung angebracht werden. Es sind überdurchschnittlich große Schaufenster bzw. Eingangsportale eingebaut, welche eine hervorragende, repräsentative Sichtbarkeit bieten. Das Objekt wird komfortabel mittels Fernwärme über eine Fußbodenheizung beheizt. Die Kaution beträgt 3 BMM.

Mietpreis inkl. BK, exkl. HK und USt.

HK netto: € 25,60

Lagebeschreibung

Diese repräsentative Gewerbefläche befindet sich in einer der besten Adressen im 1. Bezirk Innere Stadt in der Sporgasse in hochfrequentierter Grazer Altstadt Lage in der Fußgängerzone. Fußläufig in wenigen Minuten erreichbar sind der Grazer Hauptplatz, der Herrengasse, des Jakominiplatzes sowie des Grazer Schlossbergs. Weiters sind in der näheren Umgebung mehrere Ärzte, Banken, Apotheke, Kindergarten, Schulen, sowie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Sämtliche Straßenbahnlinie sind schnell erreichbar und ermöglichen eine gute Anbindung in alle weiteren Grazer Bezirke.

In der Umgebung
Bus
< 1km
Straßenbahn
< 1km
Bahnhof
< 1km
Arzt
< 1km
Apotheke
< 1km
Klinik
< 1km
Krankenhaus
< 1km
Schule
< 1km
Kindergarten
< 1km
Universität
< 1km
Höhere Schule
< 1km
Supermarkt
< 1km
Bäckerei
< 1km
Einkaufszentrum
< 1km
Bankomat
< 1km
Bank
< 1km
Post
< 1km
Polizei
< 1km
Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 17.10.2025, 14:07:12 Uhr; Referenz-Nummer: 5799/13985
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