Beschreibung
Die perfekt aufgeteilte 3-Zimmer-Dachgeschoßwohnung (6. Stock) befindet sich einem 2018 generalsanierten Hause in der Unionstraße 49, 4020 Linz. Sie gliedert sich in Vorraum, Abstellraum, Badezimmer mit Dusche und WC, Wohnzimmer mit Küchennische (möbliert), Schlafzimmer und einem weiteren Zimmer. Das Schlafzimmer, sowie das weitere Zimmer sind in den ruhigen Innenhof ausgerichtet. Der vom Zimmer aus zugängliche, überdachte Balkon lädt zum Entspannen und Wohlfühlen ein.
Folgende Sonderausstattung ist im Mietpreis inkludiert:
- Küche (Einbau 2022)
- Rollläden an sämtlichen Fenstern
- Wohnraumlüfter im Wohnzimmer
- Bad mit Waschbecken, Spiegelschrank, Handtuchheizkörper
Ansonsten wird die Wohnung unmöbliert vermietet.
Aktuell ist die Wohnung noch vermietet und kann ab 1. August 2026 bezogen werden. Die Besichtigungen finden nach Absprache mit den derzeitigen Mietern statt.
Optional kann bei Bedarf ein Freistellplatz (Nr. 2) im Innenhof zum Preis von EUR 46,00 /Monat angemietet werden. Die zusätzliche Kaution für den Parkplatz beträgt einmalig EUR 140,00.
Die Wohnung wird an Einzelpersonen, Paare oder Familien mit max. 3 Personen insgesamt (2 Erwachsene + 1 Kind) vermietet. Für mehr Personen ist sie nicht geeignet!
Strom- und Heizkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben und sind somit im angegebenen Mietpreis nicht inkludiert. Heizung: Fernwärme; die bisherigen Mieter haben nach eigenen Angaben pro Monat EUR 45,00 für die Fernwärme und EUR 75,00 für Strom bezahlt. Achtung - dies sind lediglich Richtwerte! Die tatsächlichen künftigen Energiekosten sind abhängig vom eigenen Verbrauch/Nutzerverhalten bzw. der Entwicklung der Energiekosten.
Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe von Mitteln des Landes OÖ saniert, daher gilt:
Der Mieter erklärt, laut OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgesetz (§ 27 Abs. 1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z. 13 des Mietrechtsgesetzes. Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage eines Meldezettels nachzuweisen. Achtung - die Sanierungsförderung hat nichts mit einer etwaigen Wohnbeihilfe für den Mieter zu tun.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin. Besichtigungen werden gerne, allerdings mit max. 2 Personen durchgeführt.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne
Lagebeschreibung
Die Wohnung befindet sich direkt an der Linzer Unionstraße. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig zu erreichen und Sie genießen eine perfekte öffentliche Verkehrsanbindung. So erreichen Sie das Linzer Zentrum, sowie den Hauptbahnhof in wenigen Minuten.