Harmony | Maisonette | mit Terrasse

4690 Schwanenstadt / Oberösterreich
101,84 m2
Wohnfläche
4
Zimmer
€ 1.158,81
Bruttomiete

Beschreibung

> Schwanenstadt | Wohnung | Mieten <
In einer angenehmen Wohnanlage, gelegen in einer ruhigen Siedlung in Schwanenstadt, erstreckt sich diese behagliche Mietwohnung über zwei Ebenen.

Diese äußerst ruhige Maisonettewohnung mit vier Zimmern und Terrasse besticht durch ihre optimale Raumaufteilung. Große Fenster lassen Tageslicht in die Räume strömen, während der hochwertige Parkettboden für Gemütlichkeit und ein schönes Ambiente sorgt.
Mit drei Schlafzimmern ist diese Immobilie ideal für eine Familie oder eine Wohngemeinschaft geeignet.

Ein eigenes Kellerabteil bietet zusätzlichen Stauraum, während der Kinderspielplatz mitten in der Wohnanlage ein attraktiver Treffpunkt für Groß und Klein ist.

Ihr reservierter Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage erspart Ihnen lästiges Parkplatzsuchen. (Details siehe Preisinformationen)

 

Lage
Restaurants, Supermärkte und auch das Stadtzentrum sind nur wenige Minuten Fußweg entfernt. Egal ob Sie spazieren, Rad fahren, joggen oder wandern, all das können Sie quasi schon vor der Haustüre. In 400 m Entfernung liegt der beliebte Entenpark. Schwanenstadt bietet auch mit seinen zahlreichen Vereinen eine bunte Auswahl an Freizeit- und Kulturmöglichkeiten.

 

Kosten und Befristung
Beheizt wird diese Wohnung über eine Zentralheizung mit Fernwärme. Heizkosten siehe Preisdetailinformation.
Tiefgaragenparkplatz obligat, siehe Preisdetailinformation.

Küchenablöse  2.500,- €

Die Wohnung wird vom Vermieter vorerst auf 3 Jahre befristet vermietet.
Gemäß § 29 MRG können Sie als Mieter nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen.
Der Vermieter bindet sich an die Vertragslaufzeit von 3 Jahren und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig auflösen.

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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 19.09.2024, 15:19:26 Uhr; Referenz-Nummer: 2997
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