Beschreibung
Individuelle Freiheit auf rund 400 m²
Sie träumen von einem eigenen kleinen Rückzugsort, einem gemütlichen Tiny House oder einem individuellen Kleingartenhaus?
Wir bieten zwei Grundstücke mit jeweils ca. 400 m² zur langfristigen Pacht an. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wohn- und Lebensvorstellungen zu verwirklichen und sich auf dem eigenen gepachteten Grundstück Ihr individuelles kleines Zuhause zu schaffen. Pool + abgebildetes Sommer-Gartenhäuschen könnte bei Wunsch gegen Ablöse übernommen werden.
Ihre Möglichkeiten
Auf dem jeweiligen Grundstück kann der Pächter auf eigene Kosten beispielsweise ein Tiny House oder Kleingartenhaus errichten bzw. aufstellen lassen.
Ob als:
-
persönlicher Rückzugsort im Grünen
-
Kleingarten mit zusätzlicher Wohnmöglichkeit
-
Zweitwohnsitz
-
individuelles Tiny-House-Projekt
-
persönlicher Platz zum Entspannen und Abschalten
– die Gestaltung kann ganz nach den eigenen Vorstellungen erfolgen.
Wichtig: Die konkrete Nutzung sowie die Errichtung bzw. Aufstellung eines Tiny Houses oder Kleingartenhauses sind vorab mit den zuständigen Behörden zu klären. Sämtliche dafür erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Kosten sind vom Pächter selbst zu tragen.
Zwei Grundstücke – eine besondere Gelegenheit
Es stehen zwei Grundstücke mit jeweils ca. 400 m² zur Verfügung.
Pachtpreis
€ 250,- pro Grundstück und Monat
Damit bietet sich die Möglichkeit, sich zu überschaubaren monatlichen Kosten einen ganz persönlichen Platz zu schaffen – ohne den Kauf eines Grundstücks.
Ihr eigenes kleines Zuhause
Ein Tiny House steht für bewusstes, individuelles und ressourcenschonendes Wohnen. Nutzen Sie die Chance, Ihre eigenen Vorstellungen umzusetzen und sich einen Ort zu schaffen, der wirklich zu Ihnen passt.
Sie bringen die Idee – Sie gestalten Ihr eigenes kleines Reich.
Interesse?
Wenn Sie auf der Suche nach einem Grundstück für Ihr persönliches Tiny-House-, Kleingarten- oder Rückzugsprojekt sind, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Grundstücksgröße: ca. 400 m² je Grundstück
Anzahl: 2 Grundstücke
Pacht: € 250,- monatlich je Grundstück (exkl. BK)
Bebauung/Aufstellung: auf eigene Kosten des Pächters und vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen
Besichtigungen und nähere Informationen gerne auf Anfrage.
Praktische Lage
Die Baugrundstücke befinden sich in einer angenehmen, gewachsenen Umgebung mit guter Infrastruktur.
In wenigen Minuten erreicht man: Supermarkt, Apotheke, Bäckerei, Café, Trafik, Bus und Bahn.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon/SMS/WhatsApp unter: 📞 0660 79 50 414
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins zur Verfügung.
Unser Service für Eigentümer
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Haftungsausschluss
Dieses Exposé dient ausschließlich der unverbindlichen Vorabinformation und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Sämtliche Angaben, Darstellungen, Maß- und Flächenangaben erfolgen ohne Gewähr und basieren auf den uns vorliegenden Informationen des Eigentümers, der Baubehörde, der Verwaltung oder sonstiger Dritter.
Die enthaltenen Grundrisse und Pläne sind schematische Darstellungen, nicht maßstabsgetreu und können von den Originalplänen sowie von der tatsächlichen Ausführung abweichen. Maßangaben, Flächen, Ausstattungsmerkmale und Zahlenangaben können gerundet oder geschätzt sein. Für Abweichungen, Irrtümer, Änderungen sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
Maßgeblich sind ausschließlich die Inhalte des notariellen Kauf- bzw. Mietvertrages. Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Kauf- und Mietpreise verstehen sich exklusive Nebenkosten und Maklerhonorar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Interessent vor Abschluss eines Rechtsgeschäftes durch eigene Wahrnehmung, insbesondere durch Besichtigung des Objektes, von dessen Zustand und Gegebenheiten zu überzeugen hat.
Die Firma Immobilien Christian Rossik ist gemäß § 5 Abs. 3 Maklergesetz (MaklerG) als Doppelmakler tätig.
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.