Beschreibung
zum Verkauf gelangt dieses großvolumige Betriebsgrundstück direkt auf der Triester Straße, ideal für Unternehmer, die ihren neuen Standort nahe bzw. in Wien suchen. Das Grundstück überzeugt neben ihrer Sichtbarkeit zur gut frequentierten Lage auf der Triester Straße, vor allem durch ihre Bebaubarkeit:
Widmung:
straßenseitig: GBBG II 10.5m
Innenhof: GBBG II 10.5m g BB
Bei maximaler Bebauung ergibt dies folgende Bebauungsstudie:
geschossene Bauweise, maximal bebaubare Fläche = 922m² x 0.8 = ca. 737m² x 4 Geschosse = 2950m² Nettonutzfläche
Das 5te Geschoss ist aufgrund der BB1 nicht möglich, da die Bebaubarkeit auf ein Dachgeschoss begrenzt ist. Dafür könnte das EG mit einer Gesamthöhe von max. 6m realisiert werden - ideal für Ihren Verkaufsraum!
relevantes Plandokument: 7400
relevante Bebauungsbestimmungen:
- Seite 2, Punkt 3.1.1. Erker dürfen die Baulinien nicht überragen. Über die Baufluchtlinie in den Vorgarten ragende Erker, Balkone und vorragende Loggien müssen einen Abstand von mindestens 3,0 m von der Baulinie einhalten.
- Seite 2, Punkt 3.1.2. Die Gebäude dürfen mit nur einem Dachgeschoß errichtet werden, wobei der höchste Punkt des Daches nicht mehr als 4,5m über der tatsächlichen Gebäudehöhe liegen darf.
- Seite 2, Punkt 4.1. Auf den mit BB1 bezeichneten Flächen ist die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise zulässig.
Maklerprovision
3% vom Kaufpreis zzgl. 20% USt
Weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Makler, Herr Patrick Cruz, telefonisch unter +43 660 / 214 66 84 oder per E-Mail an [email protected].
Wir erlauben uns, Ihnen o.a. Objekt freibleibend und unverbindlich anzubieten. Alle Angaben erfolgen aufgrund von Informationen und Unterlagen, die uns vom Abgeber und/oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr. Alle Flächen- und sonstigen Maßangaben sind ca. Angaben und ohne Gewähr. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Für den Fall, dass ein Vertragsabschluss über das von uns angebotene Objekt oder ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Kauf statt Miete) zustande kommt, gilt eine Vermittlungsprovision gemäß Immobilienmaklerverordnung in der jeweiligen Höhe zzgl. gesetzlicher USt als vereinbart.
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