Gemütliche 2-Zimmer-Wohnung in Niklasdorf mit gemeinschaftlicher Gartennutzung

8712 Niklasdorf / Steiermark
55 m2
Wohnfläche
€ 480,31
Bruttomiete

Beschreibung

Diese gemütliche Erdgeschosswohnung bietet ca. 55m² Wohnfläche und überzeugt durch eine optimale Raumaufteilung.

Der geräumige Vorraum führt in fast alle Räume: ein modernes Badezimmer, ein separates WC, ein praktischer Abstellraum sowie die großzügige Wohnküche mit integriertem Essplatz. Das angrenzende Schlafzimmer ist großzügig und bietet viel Platz zur individuellen Gestaltung.

Zusätzliche Ausstattung:

  • Keller: Eigener Kellerabteil
  • Heizung: Zentralheizung mit Fernwärme
  • Carport: Ein eigener Abstellplatz inklusive
  • Besonderheiten: Zugang zum gemeinschaftlichen Garten

Die Wohnung liegt in einer ruhigen Wohngegend, nur wenige Gehminuten vom Zentrum Niklasdorf und dem Freibad entfernt. Ideal für Paare oder Singles, die eine Kombination aus ruhigem Wohnen und guter Anbindung schätzen.

Miete: 480,31 zzgl. Heizung und Strom

Besichtigungen sind ab 25.11.2024 möglich!

 

Ihre Ansprechpartnerin: Asmira Omicevic 0660 37 191 51

 

 

Alle Daten stammen vom Eigentümer, der Baubehörde oder der Verwaltung und wurden mit Sorgfalt erhoben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Interessent vor Abschluss des Rechtsgeschäftes aus eigener Wahrnehmung d.h. Besichtigung vom Objekt zu überzeugen hat. Zahlenangaben können gerundet oder geschätzt sein. Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Alle Kauf und Mietpreise sind exklusive Nebenkosten und Maklerhonorar angeführt. Auf ein allfälliges wirtschaftliches oder persönliches Nahe Verhältnis wird hingewiesen. Wir weisen darauf hin, dass die Firma Immobilien Christian Rossik kraft bestehenden Geschäftsgebrauch als Doppelmakler tätig ist (§5 Abs. 3 Maklergesetz). Die nachgezeichneten Pläne können von den originalen Plänen abweichen und sind nicht maßstabgetreu.

 

 

 

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Letzte Änderung: 29.10.2024, 14:41:37 Uhr; Referenz-Nummer: 6154/402
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