Geförderte Genossenschaftswohnung - Miete mit Kaufrecht

3434 Tulbing / Niederösterreich
54,62 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 548,00
Bruttomiete

Beschreibung

Geförderte Genossenschaftswohnung - Miete mit Kaufrecht

 

In 3434 Tulbing, Dammgasse 10, wurde eine Wohnhausanlage mit insgesamt 50 Wohnungen in Niedrigenergiebauweise samt kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung errichtet. Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels Biogas in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Jede Wohneinheit erhält einen Balkon, eine Loggia, eine Dachterrasse oder im Erdgeschoß eine Terrasse mit Eigengarten. Jeder Wohnung ist je ein PKW-Abstellplatz in der Tiefgarage zugeordnet. In jeder Stiege stehen behindertengerechte Aufzüge zur Verfügung. Zusätzlich wurden Fahrradabstellräume, Müllräume und ein Spielplatz errichtet.

Tulbing erstreckt sich vom nördlichen Abhang des Wienerwaldes bis ins Tullnerfeld. Tulln an der Donau ist nur sechs Kilometer entfernt. In unmittelbarer Nähe der Wohnhausanlage befinden sich die Volksschule und die Musikschule. Charakteristisch für die Gemeinde sind der Weinbau, Sonnenblumen
und die Bezeichnung als „Fragnerland“.


 

Diese Wohnhausanlage wurde vom Land Niederösterreich gefördert! Die Mieter müssen den Förderkriterien entsprechen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen.

 

MIETE  mit  KAUFRECHT

 

Mit Bezahlung des Finanzierungsbeitrages erwerben Sie das Optionsrecht zum Kauf der gemieteten Wohneinheit.

 

Folgende Wohneinheiten stehen zur Verfügung:

 

Top 2-4

Wohnfläche: 54,62 m²

Eigengarten: 53,77 m²

Finanzierungsbeitrag: € 33.046,07

Miete: € 548,00

 

 

 

Miete:

Die Miete besteht gemäß § 14 WGG aus:

  •  Kapitaltilgung + Zinsen – Förderungsdarlehen (Beilage B)
  •  Annuität (Kapitaltilgung+Zinsen) des zur Finanzierung der Wohnung beanspruchten Hypothekardarlehens
  •  Baurechtszins im Falle der Einräumung eines Baurechts, Zins für die zur Verfügungstellung des Baugrundstückes
  •  Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, der für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an der Wohnungsanlage eingehoben wird
  •  Rücklage 2% der vorstehend angeführten Entgeltbestandteile
  •  Umsatzsteuer von der Miete und von 1% des Finanzierungsbeitrages pro Jahr (Verwohnung)

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Höhe des vom Mieter zu entrichtenden Entgeltes im Sinne des § 14 Abs. 1 WGG veränderlich ist. Ändern sich die der Berechnung des Entgelts zugrunde zu legenden Beträge, so ändert sich auch das Entgelt entsprechend. Sollte es daher etwa beispielsweise infolge einer einseitigen Kündigung oder vertraglich zulässigen Änderung von Darlehenskonditionen durch den Darlehensgeber zu einer damit verbundenen Änderung der Konditionen (insbesondere des Zinssatzes) für die Finanzierung der Bau- und Grundkosten kommen, wäre auch das laufende Entgelt entsprechend zu ändern. Die dafür maßgeblichen Grundlagen – insbesondere die Höhe des jeweiligen Zinssatzes – sind bei der nächstfolgenden Entgeltsvorschreibung dem Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt zu geben.

 

Betriebskosten (Akonto)
Die Gemeinnützige Bauvereinigung wird vorerst in der Funktion als Liegenschaftseigentümerin (Bauberechtigte) und Verwalterin die mit der Liegenschaft verbundenen Betriebskostenaufwendungen pro Kalenderjahr im Vorhinein schätzen und in monatlichen Teilbeträgen zur Vorschreibung bringen. Zu den Betriebskostenaufwendungen gehören insbesondere:

  • Öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer) 
  • Versicherungsaufwand (Feuer-, Haftpicht-, Leitungswasser- u. Sturmschadenversicherung jeweils zum Neuwert)
  • allgemeine Stromkosten (Stiegenhaus, Keller, Außenbeleuchtung)
  • Kosten der Betreuung und Erhaltung der allgemeinen Außenanlagen (z. B. Kinderspielplätze, Grünächen, Müllplätze u.dgl.)
  • Rauchfangkehrergebühr
  • gegebenenfalls Kosten einer Liftanlage etc.   
  • Im Betriebskostenakonto sind die Kosten einer Hausbetreuung (Stiegenhausreinigung, Winterdienst, Grünflächenpflege) nicht berücksichtigt. Je nach Beauftragung dieser Arbeiten (eine oder mehrere Personen, gegebenenfalls auch eine Firma) sind diese Kosten variabel.

 

Wohnzuschuss (abhängig vom Familieneinkommen) möglich.

 

Für Rückfragen und Besichtigung stehe ich Ihnen unter der Tel. Nr. 0664 / 621 20 58  selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Unsere Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche uns vom Abgeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.

 

 

Ihre Immobilienträume.

Unser Ziel!

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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Letzte Änderung: 20.01.2025, 15:36:21 Uhr; Referenz-Nummer: 15007
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