Geförderte Genossenschafts-Reihenhäuser - INDIVIDUELLE FINANZIERUNG MÖGLICH !!!

3681 Hofamt Priel / Niederösterreich
108,51 m2
Wohnfläche
4
Zimmer
€ 974,00
Bruttomiete

Beschreibung

Geförderte Genossenschafts-Reihenhäuser

 

In 3681 Hofamt Priel, Knoglgasse 2 wird eine Reihenhausanlage mit insgesamt acht Reihenhäusern in Niedrigenergiebauweise samt Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie 16 PKW-Außenabstellplätzen errichtet. Die Errichtung erfolgt in einem Bauabschnitt, welcher im 4. Quartal 2023 fertig gestellt wird. Die Energiebereitstellung für die gesamte Reihenhausanlage erfolgt über Luft/Wasser-Wärmepumpen in Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen je Haus. Jeder Einheit sind Freiflächen in Form von Terrasse und Eigengarten zugeordnet.

Jedem Haus werden zwei PKW-Abstellplätze  im Freien zugeordnet; eine Leerverrohrung zum zugeordneten Stellplatz für die nachträgliche Montage von Ladestationen wird vorgesehen.

Bei jedem Haus werden zwei Abstellräume im Außenbereich errichtet. Die Reihenhäuser 1-4 werden teilweise unterkellert. 


Die Gemeinde Hofamt Priel liegt im Waldviertel am Nordufer der Donau im Bezirk Melk. Die schöne Waldlandschaft lädt zum entspannten Wandern oder zu ausgiebigen Spaziergängen ein. Ein Kindergarten befindet sich direkt im Ort. Die Volksschule und Neue Mittelschule Persenbeug ist nur 
ca. drei Kilometer von der Reihenhausanlage entfernt. Weiters punktet die Gemeinde mit ihrer ausgezeichneten Lage, welche den Einwohnern ermöglicht, in ca. 25 Autominuten in Melk und in sieben Autominuten in Ybbs an der Donau zu sein.


 

Diese Wohnhausanlage wurde vom Land Niederösterreich gefördert! Die Mieter müssen den Förderkriterien entsprechen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen.

MIETE  mit  KAUFRECHT

 

Mit Bezahlung des Finanzierungsbeitrages erwerben Sie das Optionsrecht zum Kauf der gemieteten Wohnung.

 

Folgende Wohneinheiten stehen zur Verfügung:

 

 

RH 2

Wohnfläche: 109,88 m²

Eigengarten: 54,00 m²

Finanzierungsbeitrag: € 86.805,00

Miete: € 971,00

 

RH 3

Wohnfläche: 109,88 m²

Eigengarten: 54,00 m²

Finanzierungsbeitrag: € 86.805,00

Miete: € 971,00

 

RH 5

Wohnfläche: 108,51 m²

Eigengarten: 43,00 m²

Finanzierungsbeitrag: € 82.529,00

Miete: € 939,00

 

RH 6

Wohnfläche: 108,51 m²

Eigengarten: 39,00 m²

Finanzierungsbeitrag: € 87.321,00

Miete: € 974,00

 

RH 7

Wohnfläche: 108,51 m²

Eigengarten: 40,00 m²

Finanzierungsbeitrag: € 87.32100

Miete: € 974,00

 

Mindestfinanzierungsbeitrag € 40.000,00 - Restbetrag kann für 3 Jahre mit 1,75 % p. a. gestundet werden.

 

Die Kosten pro PKW-Stellplatz betragen € 20,00.

 

In den Mietkosten sind Betriebskosten, Erhaltungs-und Verbesserungsbeitrag, Verwaltungskosten und Ust. enthalten. Energiekosten, wie Strom, Heizung und Warmwasser wird direkt mit den Betreibern abgerechnet.

 

Betriebskosten:   Die Gemeinnützige Bauvereinigung wird vorerst in der Funktion als Liegenschaftseigentümerin (Bauberechtigte) und Verwalterin die mit der Liegenschaft verbundenen Betriebskostenaufwendungen pro Kalenderjahr im Vorhinein schätzen und in monatlichen Teilbeträgen zur Vorschreibung bringen. Zu den Betriebskostenaufwendungen gehören insbesondere:
Öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer), Versicherungsaufwand (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasser- u. Sturmschadenversicherung jeweils zum Neuwert), allgemeine Stromkosten (Stiegenhaus, Keller, Außenbeleuchtung), Kosten der Betreuung und Erhaltung der allgemeinen Außenanlagen (z. B. Kinderspielplätze, Grünflächen, Müllplätze u.dgl.), Rauchfangkehrergebühr, etc.

Im Betriebskostenakonto sind die Kosten für Winterdienst nicht berücksichtigt. Je nach Beauftragung dieser Arbeiten (eine oder mehrere Personen, gegebenenfalls auch eine  Firma) sind diese Kosten variabel.
 

 

Wohnzuschuss (abhängig vom Familieneinkommen) möglich.

 

Für Rückfragen und Besichtigung stehe ich Ihnen unter der Tel. Nr. 0664 / 621 20 58  selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Unsere Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche uns vom Abgeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.

 

Die Kosten der Vermittlung trägt der Abgeber, sodass für den Mieter keine Vermittlungskosten entstehen.

 

Ihre Immobilienträume.

Unser Ziel!

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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 05.11.2024, 13:17:02 Uhr; Referenz-Nummer: 13042
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