Beschreibung
Sie wollen Ihr eigenes Cafe führen ?
--> voll eingerichtetes Lokal - geringer Investitionsbedarf - günstige Pauschalmiete <--
LAGE UND UMFELD
Das Objekt wurde schon seit Jahren als Cafe geführt und ist in der Umgebung bekannt. Die aktuelle Einrichtung ist in einem guten Zustand, weshalb eine rasche Neueröffnung möglich sein sollte. Die Gemeinde ist dem Betrieb gegenüber positiv eingestellt. Es gibt 2 große Gasträume mit Platz für ca. 40 Personen, dahinter eine kleine Terrasse sowie ein Gartenteil zur Mitnutzung (Schaukel, Kinderspielplatz).
Laut Planskizze beträgt die Nutzfläche ca. 103 m2, dazu kommt noch die Terrasse mit weiteren ca. 25 m2. Das Objekt befindet sich in eingebettet in die Wohngegend, ist nahe dem Hauptplatz und der Kirche bzw. Schule gelegen. Der Eingang erfolgt straßenseitig über 2 Stufen. In Ausnahmefällen steht ein über die Hofeinfahrt erreichbarer Seiteneingang mit Rollstuhlrampe zur Verfügung.
Der längliche Grundriss bietet einen gute Aufteilung in einen vorderen und hinteren Gastraum. An den hinteren Gastraum grenzt eine kleine Terrasse an, wobei die Wand zur Garten-/terrassenseite als Falttürensystem komplett geöffnet werden kann. Es gibt einen dazwischen einen mittig gelegenen Erschließungsgang, wo auch die beiden Sanitärgruppen (D/H-WC) linksseitig und die kleine Gastroküche rechtsseitig angeordnet sind. Der Zustand des Objekts ist hinsichtlich des Interieurs als gut bis sehr gut zu beschreiben.
Nahversorgung und Infrastruktur sind gut - Schulen, Kindergärten, div. Ärzte, Apotheke, Lokale, Supermärkte befinden sich in der nahen Umgebung.
MIETHÖHE und UMSATZSTEUER
Derzeit ist in Klärung, ob die Vermieterin Kleinunternehmerin ist. Sollte das nicht der Fall sei, wird die angeführte Gesamtmiete mit UST-Ausweis verrechnet, wobei die Miethöhe eventuell noch verhandelbar ist.
PROVISIONSHINWEIS
Aufgrund der gewerblichen Anmietung dieses Objekts wird dem Mieter eine Maklerprovision von 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von dzt. 20% in Rechnung gestellt.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Pläne
Lagebeschreibung
Nähe Hauptplatz und Kirche