ERSTBEZUG - SONNIGE 3-ZIMMER-WOHNUNG MIT GARTEN

5440 Golling an der Salzach / Salzburg
63,4 m2
Wohnfläche
3
Zimmer
€ 1.310,00
Bruttomiete

Beschreibung

LAGE

  • sehr schöne Wohnlage im Gemeindegebiet von Golling, in der "Salzachsiedlung"
  • großzügige Wiesenflächen und Naherholungsgebiet Salzach- und Lammerau in geringer Entfernung
  • ideal für naturverbundene Interessenten mit gehobenen Wohnansprüchen
  • öffentliche Verkehrsmittel im Ortszentrum von Golling vorhanden (S-Bahnhaltestelle und Bahnhof Golling)

 

WOHNHAUS

  • im Jahr 2026 neu errichtetes Wohnhaus, bestehend aus Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit nur 4 Wohneinheiten
  • hochwertige Ausstattung und Ausführung in gehobener Qualität
  • Wohnhaus beheizt mittels Fußbodenheizung auf Basis einer Wärmepumpe, Warmwasseraufbereitung ebenfalls zentral
  • jeder Wohnung ist eine eigene Abstellbox neben der Eingangstüre zugeordnet
  • allgemeiner Fahrradabstellraum im Freien
  • Energiekennzahl lt. Energieausweis: HWB: 57 kWH/m²a, EEB: 36 kWH/m²a 

 

3-ZIMMER-WOHNUNG

  • ideal eingeteilte 3-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss mit ca. 63,40 m² Wohnfläche, zuzüglich sonnige Terrasse und eigenem Garten
  • großzügiger, heller Wohnbereich samt hochwertig eingerichteter Küchenzeile und Ausgang auf die Terrasse / in den Eigengarten
  • geräumiges Badezimmer, ausgestattet mit Dusche, Waschbecken und WC
  • Abstellraum innerhalb der Wohnung mit Anschlussmöglichkeit für die Waschmaschine
  • eigener, eingezäunter Garten
  • Abstellbox neben der Wohnungseingangstüre
  • 2 zugeordnete Parkplätze im Freien

 

MIETKONDITIONEN

  • monatlicher Mietzins inkl. 10 % USt: € 1.050,00
  • Betriebskosten-/Heizkostenakonto inkl. USt. p/M: € 260,00
  • Kaution: € 3.300,00

 

VERGABEKRITERIEN VERMIETER

  • Vermietung erfolgt an maximal 3 Personen
  • die Haltung von Hunden oder Katzen ist vermieterseits nicht gewünscht

 

MIETBEGINN / MIETDAUER

  • ab Jänner 2027
  • der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen, mieterseits besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag nach Ablauf 1 Jahres vorzeitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen (§ 29 (2) Mietrechtsgesetz)

 

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Letzte Änderung: 07.11.2026, 11:09:48 Uhr; Referenz-Nummer: 1042
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