Beschreibung
Das rechteckige Baugrundstück, Bauplatz E, befindet sich an der nördlichen Grenze von Wolfpassing zu Zeiselmauer, die zusammen die attraktive Doppelgemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing im östlichen Tullnerfeld, an den nördlichen Ausläufern des Wienerwaldes bilden.
Zur Nachbargemeinde St. Andrä-Wördern ist es nur ein Katzensprung, in die Einkaufsstadt Tulln, die auch gut mit dem Zug erreichbar ist, gelangt man mit dem Auto innerhalb einer Viertelstunde. Der Bahnhof Zeiselmauer-Königstetten ist 900 Meter vom Grundstück entfernt und bietet mit der S40 direkte Schnellbahnverbindungen auch zum Franz-Josefs-Bahnhof nach Wien und zum Hbf. St. Pölten. Mit der Buslinie 411 kommt man nach St. Andrä-Wördern und in die südwestlich gelegenen Nachbargemeinden, Königstetten, Chorherrn, Wilfersdorf, Katzelsdorf und Tulbing.
In der dörflichen Wohngemeinde selbst gibt es eine Bäckerei und einen Arzt, außerdem stehen zwei Kindergärten und eine Volksschule mit Hort zur Verfügung. Die nächste Mittelschule ist in St. Andrä-Wördern, eine große Anzahl an weiterführenden Schulen gibt es in Tulln, Universitäten und Foschungszentren sind in Tulln (Biotech Campus) und Klosterneuburg (ISTA) angesiedelt. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten findet man in St. Andrä-Wördern und in Königstetten.
Das ebene Baugrundstück ist südwestlich ausgerichtet und resultiert aus einer im Jahre 2022 durchgeführten Teilung. Ebenfalls zum Kauf bieten wir das rechts benachbarte Grundstück mit gleicher Größe und Ausrichtung an. Die Grundstücke sind vermessen und abgesteckt.
Bebauung:
- Lage im Bauland Wohngebiet,
- 35% Verbaubarkeit, das sind ca. 211 m²,
- offene oder gekuppelte Bebauung,
- Bauklasse I, II (bis 8 Meter),
- 3 Meter Vorgartentiefe sind einzuhalten
- je Wohneinheit sind 2 Stellplätze auf Eigengrund zu schaffen,
- Versorgungsleitungen für Ortswasser und Kanal sind bereits an der Grundgrenze, Strom und Gas sowie Kabelplus Glasfaser werden innerhalb der nächsten Wochen verlegt, die Asphaltierung der Straße erfolgt nach beidseitiger Verbauung in der Gasse,
- es gelten die NÖ Bauordnung, das NÖ Raumordnungsgesetz sowie die Verordnungen der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing,
- Aufschließungsabgabe ist bezahlt!
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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