Beschreibung
Obj. Nr.: 2046
Die Sparguthaben haben im Jahr 2023 ca. 9 % an Wert verloren - ähnliches wurde auch für das Jahr 2024 prognostiziert.
Im Gegenzug bleiben die Immobilienpreise noch immer relativ stabil bzw. ziehen in manchen Bereichen sogar noch einmal deutlich an.
Wenn Sie Ihr Vermögen in den nächsten paar Jahren bestens anlegen wollen, empfehlen wir Ihnen den Kauf einer Wohnrechtsimmobilie, welche wir aktuell in unserem Immobilien-Portfolio anbieten können.
Diese Immobilie wird aktuell noch bewohnt und deshalb um einen ca. 25 % günstigeren Preis zum Ankauf angeboten.
Es handelt sich um ein schönes, vollunterkellertes Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1984) in einer wirklich absoluten Top-Lage von Wiener Neustadt, welches von € 599.000,--, u. a. auf Grund eines Wohnrechtes (Wohnberechtigter ca. 88 Jahre alt), auf € 450.000,-- reduziert wurde.
Eine der sichersten Geldanlagen mit potenzieller Wertsteigerung in den nächsten Jahren.
Sie können beim Kauf im Idealfall unter anderem Kursverluste durch die herrschende Inflation vermeiden, bestmöglichen Werterhalt des eingesetzten Geldes erzielen sowie ggfs. mögliche Zusatzgewinne weit über jedem Sparbuchzins lukrieren!
Weiters besteht die Sicherheit der grundbücherlichen Eintragung bei Kauf der Immobilie.
Zudem werden sämtliche Betriebskosten vom Wohnberechtigten selbst bezahlt und sind zusätzlich besonders eigentümerorientierte Sondervereinbarungen zum Wohnrecht ebenso vorhanden!
Lassen Sie sich von uns beraten, kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
ursprünglicher Kaufpreis: € 599.000,--
reduzierter Kaufpreis: € 450.000,--*
*inkl. lebenslangem Wohnrecht der 88-jährigen Person - w. o. erwähnt besonders eigentümerorientierte Sondervereinbarungen bzgl. Wohnrecht vorhanden!
Vermittlungsprovision: PROVISIONSFREI
diverse Betriebskosten: auf Anfrage (werden vom Wohnberechtigten bezahlt)
Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises
Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % des Kaufpreises
Kaufvertragserrichtung: ca. 1,5 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.