Beschreibung
Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Gründerzeithaus. Ein Personenaufzug wurde im Haus nachgerüstet.
Raumaufteilung - die Wohnung gliedert sich wie folgt (lt Plan insgesamt ca 75,90m2):
- Vorraum mit eingebauter Garderobe und Schränken
- voll eingerichtet Einbauküche und mit hochwertigen Geräten ausgestattet
- Badezimmer mit Wanne und WC
- 3 Zimmer
- Gang
- Abstellraum
Zustand und Ausstattung:
- voll ausgestattete Küche mit hochwertigen Bosch und Liebherr Markengeräten
- Einbaumöbel im Vorraum und Gang
- neuwertiger/sehr guter Zustand der Wohnung
- Parkettboden in den Wohnräumen
- moderne, großflächige Fliesen in den Bad und WC
- Beheizung und Warmwasseraufbereitung durch Etagenheizung
- ehemaliges GangWC als zusätzlichen Abstellraum im 1.OG
- Kinderwagen- und Fahrradabstellfläche im Hof
- Kellerabteil
Frau Nina Bachinger, ZEITWERT Immobilien e.U., Tel.: 0699 10118156, E-Mail: [email protected] steht Ihnen sehr gerne für Fragen oder einen Besichtigungstermin zur Verfügung. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Information, die uns von Verkäufer:In/Vermieter:In übermittelt wurden. Wir arbeiten mit aller Sorgfalt können jedoch für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Eine Weitergabe der übermittelten Daten ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung der Immobilienmakler:In bzw. Verkäufer:In/Vermieter:In nicht gestattet.
Weiters möchten wir Sie bei Erwerb von Wohnraum über die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch informieren:
Hinsichtlich der Einverleibungsgebühr für das Eigentumsrecht des Erwerbers von 1,1% und der Pfandrechtseinverleibungsgebühr von 1,2% für Finanzierungen gibt es gegebenenfalls eine temporäre Gebührenbefreiung im Umfang und unter den Voraussetzungen der §§25a bis 25c GGG. Der genaue Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/
Grob zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Regeln (die genauen Regeln ergeben sich ausschließlich aus dem Gesetzestext der §§25a bis 25c GGG):
- Die Bemessungsgrundlage (Kaufpreis bzw. Pfandrecht) ist gedeckelt mit EUR 500.000,00; ab EUR 2 Mio. fällt die Befreiung zur Gänze weg.
- Die Befreiung gilt nur für Verträge, die ab dem 01.04.2024 abgeschlossen werden.
- Die Befreiung gilt nur für Grundbuchsanträge, die ab dem 01.07.2024 beim Grundbuchsgericht einlangen.
- Die Befreiung ist befristet für Anträge bis zum 30.06.2026.
- Die Befreiung gilt nur für den Erwerb und die Finanzierung von Objekten, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen.
- Das dringende Wohnbedürfnis ist dem Grundbuchsgericht nachzuweisen und zwar durch eine entsprechende Meldebestätigung am Kaufobjekt und einem Nachweis der Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnstätte; dies (wenn zum Zeitpunkt des Grundbuchsantrages das neue Objekt noch nicht bezogen wurde) spätestens innerhalb von drei Monaten ab Übergabe (bereits fertig gestellter Objekte) bzw. (va bei Bauträger-Projekten) Fertigstellung der Wohnstätte, längstens aber innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung.
- Hinsichtlich des Pfandrechtes ist die Ausnutzung als Finanzierung für den Kaufgegenstand durch eine entsprechende Bestätigung des Pfandgläubigers nachzuweisen, welche gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag einzureichen ist.
- Die Befreiung fällt wieder weg, wenn das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand innerhalb von 5 Jahren wieder aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis
- vergünstigte Kredite bis 200.000 zu einem Fixzinssatz von 1,5% durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)
* Sollte die angebotene Immobilie nicht Ihrem Suchkriterien entsprechen, freuen wir uns, wenn Sie uns via Suchagent Ihr Suchprofil bekannt geben und wir für Sie tätig werden dürfen.
** abgebildete Einrichtungsgegenstände (bis auf die Küche und Badezimmereinrichtung) sind nicht Gegenstand des Verkaufs
*** die GB Eintragungsgebühr entfällt für Kaufabschlüsse nach dem 1. April 2024 gemäß Wohnpaket der Bundesregierung
wegfällt
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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Pläne
Lagebeschreibung
Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Gründerzeithaus in ruhiger Lage im 19. Wiener Gemeindebezirk. Döbling ist eine ausgesprochen beliebte Wohngegend. Das Angebot an Schulen, Grünanlagen und Infrastruktur ist sehr gut und machen diesen Bezirk äußerst attraktiv. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist sehr gut. Die Autobuslinie 35A - Station Flotowgasse, die Autobuslinie 39A - Station Obkirchergasse, die Straßenbahnlinie 38 - Station Sieveringer Straße und die S-Bahn Station Oberdöbling befinden sich in ein paar Gehminuten entfernt. Das Radnetz ist gut ausgebaut. Die Anbindung an den Individualverkehr ist sehr gut. Die Parkplatzsituation allgemein ist gut, es gilt eine flächendeckende Kurzparkzone und Parkraumbewirtschaftung. In der näheren Umgebung findet man alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Ärzte sowie ein Krankenhaus. Der Obkircher Markt und die Obkirchergasse als Einkaufsstraße liegen fußläufig gut erreichbar und bieten eine große Auswahl. Die Lage innerhalb des Bezirks kann als gesprochen gut gewertet werden.