Beschreibung
Das Grundstück befindet sich in erhöhter Lage auf einem nach Südwesten zur Donau hin abfallenden Hang, in der kleinen, zur Marktgemeinde Leiben gehörenden Ortschaft Ebersdorf. Im Zuge der Teilung im Jahre 2013 wurde das Grundstück vermessen, es liegt zu nahezu Dreiviertel im Bauland, lediglich im Süden mit 237 m² im Grünland, und bietet einen fantastischen Ausblick über die Donau und das Voralpenland hinweg bis zum Ötscher.
Von Wien kommend benötigt man mit dem Auto über die A1, Abfahrt Melk, und die Romantikstraße Wachau nicht einmal eine Stunde zu dem Grundstück, weswegen es sich u.a. hervorragend für die Errichtung eines Wochenendhauses eignet. Natürlich ist es aufgrund seiner Lage in einer der reizvollsten Kulturlandschaften Niederösterreichs auch prädestiniert zur Schaffung eines Alterssitzes, bietet es doch in seiner nächsten Umgebung eine Vielzahl an Ausflugszielen und sehenswürdigen Plätzen. Auch öffentlich ist die Liegenschaft von Melk aus mit der Regionalbuslinie 790 erreichbar.
Die Marktgemeinde Leiben liegt im Nibelungengau. Nach Melk, das die Grenze zur Wachau darstellt, sind es ca. 9 km. Die barocke Benediktinerabtei, das Stift Melk, thront hier unübersehbar auf einer Anhöhe. Es gibt aber neben diesem UNESCO Welterbe noch anderes Sehenswertes in der Wachau und dem Nibelungengau. Fährt man auf der Romantikstraße am linken Donauufer nach Ebersdorf, kommt man an der Burgruine Weitenegg vorbei. Linkerhand lädt ein herrlicher Badeplatz am Donausee Weitenegg zum Baden und Stand-up-Paddeln ein. Verlässt man das Donauufer und begibt sich in das Hinterland, treffen hier die Etappen des Weitwanderwegs Nibelungengau und der Jacobsweg aufeinander. Nicht nur zum Besuch, sondern auch für private Veranstaltungen lädt das wunderschön auf einem steilen Felsen gelegene Europaschloss Leiben ein.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Pläne
Lagebeschreibung
Bauland Wohngebiet, kein Bebauungsplan -> Lage im ungeregelten Baulandbereich, es gilt die ortsübliche Bebauung (100 Meter Umkreis) und die Niederösterr. Bauordnung, auf jeden Fall können Wohnhäuser der Bauklasse I und II in offener Bauweise errichtet werden