4 Zimmerwohnung mit Aussicht

6060 Hall in Tirol / Tirol
89,06 m2
Wohnfläche
4
Zimmer
€ 348.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Nahe dem pulsierenden und charmanten Kern der Altstadt von Hall (i. Tirol), bietet die  4-Zimmerwohnung im 8. Obergeschoss (mit Lift) nicht nur großzügigen Wohnraum, sondern auch eine atemberaubende Aussicht, die jeden Tag ein Lächeln auf Ihre Lippen zaubern wird.

Die Wohnung besticht durch ihre hellen Räume, die alle Bereiche in natürliches Tageslicht tauchen und eine warme, einladende Atmosphäre schaffen. Der vorteilhafte Grundriss bietet genügend Platz für Familien oder Wohngemeinschaften, demnach ist die Wohnung auch für Anleger geeignet. Derzeit ist die Wohnung befristet vermietet, wobei sie (nach bereits erfolgter Absprache mit dem Mieter) zeitnah geräumt und somit bestandsfrei angeboten werden kann.

Highlights:

  • Sonnendurchflutete Räume: Große Fenster und ein offener Grundriss (im 8. OG) lassen die Sonne in jeden Winkel der Wohnung.

  • Spektakuläre Aussicht: Genießen Sie den Panoramablick auf die Tiroler Bergwelt und die charmante Altstadt von Hall - ein Blick, der Sie jeden Tag aufs Neue begeistern wird.

  • Großzügiger Wohnbereich: Mit vier Zimmern + separater Küche ist die Wohnung perfekt für Familien ODER WGs, Bad/ WC sind übrigens getrennt.

  • Zentrale Lage: In unmittelbarer Nähe finden Sie Geschäfte, Restaurants und Schulen. Die hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erleichtert den Alltag.

  • Loggia: Ideal zum Entspannen, Sonne tanken und die Aussicht genießen. 

Ob für Familien, Paare oder Wohngemeinschaften - die Wohnung ist flexibel nutzbar.  

Überzeugen Sie sich am besten selbst im Rahmen einer unverbindlichen Besichtigung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! 

 

 

 

 

KUNDENINFORMATION:

Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.

Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.

Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.

 

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Letzte Änderung: 03.05.2024, 10:17:46 Uhr; Referenz-Nummer: 1357
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