Beschreibung
Die Besonderheit dieser Liegenschaft liegt in seiner ruhigen, unverbaubaren Rand-Dorflage ohne Bebauungsplan (es gilt die oö Bauordnung) und ohne Bauzwang mit Widmung Dorfgebiet (Tierhaltung möglich) und seinem alten Obstbaumbestand. Das 1.004 m² große Baugrundstück verfügt seit 2009 über einen im Grundbuch eingetragenen Bauplatz. Das unmittelbar angrenzende 1.985 m² große Grundstück ist landwirtschaftliche Nutzfläche und kann vielfältig (z.B. Pferde- oder Kleintierhaltung) genutzt werden.
Weiters können zusätzlich bis zu 9.718 m² landwirtschaftliche Fläche optional erworben werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Vorort-Besichtigung, um die Lage des Grundstücks, die örtlichen Gegebenheiten und die Umgebung kennenzulernen.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass wir gem. § 5 Abs. 3 Maklergesetz als Doppelmakler tätig sind. Aufgrund unserer Nachweispflicht gegenüber den Verkäufern bitten wir Sie um die vollständige Angabe Ihrer Anschrift und Telefonnummer, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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