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10-Sekunden-Zahnbürste nun Fall für Staatsanwalt
Als "Wunderding" wurde die "erste automatische Zahnbürste der Welt" vom heimischen Start-up Amabrush beworben. Nun gibt es rechtliche Schritte.
Das österreichische Start-Up-Unternehmen Amabrush hatte im Sommer 2017 für Jubel gesorgt. Auf den Crowdfunding-Plattformen Kickstarter und Indiegogo wurde die "erste automatische Zahnbürste der Welt" vorgestellt. Sie sollte, so das Versprechen, Zähne vollautomatisch innerhalb von nur zehn Sekunden reinigen, und das besser als jede herkömmliche Zahnbürste.
Infolge wurde Amabrush auch als großer Hit in den Sendungen "2 Minuten – 2 Millionen" und "Das Ding des Jahres" beworben. Das Konzept klang spannend: Amabrush besteht aus einem Mundstück (sieht aus wie eine Beißschiene) samt Batterie, die in einer Ladestation geladen wird. Borsten im Mundstück verteilen dabei durch Vibration Zahngel aus einer Kapsel zwischen den Zähnen.
Tests vernichteten die Amabrush
Auf den Crowdfunding-Plattformen hat Amabrush offenbar rund acht Millionen Euro eingesammelt, die Zahnbürste wird je nach Ausführung für 129,99 bis 179,99 Euro verkauft. Erste Tests allerdings vernichteten die Bürste. "Ich würde mit dem hier getesteten Gerät Patienten sicher keine Empfehlung abgeben, das normale Zähneputzen durch die Amabrush zu ersetzen", hieß es von Andreas Moritz, Leiter der Universitätszahnklinik in Wien, in der ORF-Sendung "Konkret".
"Das Produkt ist nicht ausgereift", befindet "Standard"-Redakteur Zsolt Wilhelm. Und das Reparatur- und Servicezentrum R.U.S.Z. sagt: "Die Zahnbürste Amabrush ist ungeeignet, die öffentlich beworbene Putzleistung zu erbringen." Der Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV), Peter Kolba, erklärt, dass sich viele Crowdfunder und Käufer gemeldet hätten, die sich durch Amabrush geschädigt sähen. Sie seien entweder seit über einem Jahr bei einer Lieferung vertröstet worden oder hätten sich beschwert, "dass die Zahnbürste in keiner Weise dem entspricht, was beworben wurde".
Prüfung bis zur Sammelklage
"Der VSV hat daher eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingereicht", so Kolba. "Die Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob strafrechtliches Handeln vorliegt. Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung." Derzeit würden weitere rechtliche Schritte bis hin zu einer Sammelklage geprüft. Der VSV hat dazu einen Online-Fragebogen für Betroffene eingerichtet. (rfi)