Drastische Verschärfungen

Neues Knallhart-Gesetz fürs Spazierengehen mit Hunden 

Nun ist beim neuen Hunde-Gesetz die Katze aus dem Sack: Im Unterausschuss in OÖ haben sich die Parteien auf eine Reihe von Verschärfungen geeinigt.

Peter Reidinger
Neues Knallhart-Gesetz fürs Spazierengehen mit Hunden
Künftig darf man mit maximal zwei großen Hunden gleichzeitig spazieren gehen.
Getty Images

Nach der Tragödie um Hund "Elmo" in Naarn, bei der im Oktober eine Joggerin starb, ist eine hitzige Debatte über Kampfhunde losgegangen. Nun hat sich in Oberösterreich der zuständige Unterausschuss im Landtag geeinigt. Der Entwurf von Landesrat Michael Lindner (SPÖ) sieht einige drastische Verschärfungen für Hundehalter vor:

Diese Änderungen sind geplant:

  • Große, kleine Hunde: Künftig wird unterschieden. Als große Hunde gelten jene, die beim Widerrist (das ist der Übergang vom Hals zum Rücken) über 40 cm groß sind oder mehr als 20 kg wiegen.
  • Tests: Wer einen großen Hund will, muss zusätzlich zum Theorietest einen "Alltagstauglichkeitstest" z.B. bei einer Hundeschule absolvieren. Die Vorgabe gilt nur bei künftiger Anschaffung.
  • Spazieren: Künftig darf man mit maximal zwei großen Hunden gleichzeitig spazieren gehen!
  • Maulkorb, Leine: Für sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu) gelten strenge Auflagen. Ab dem 13. Lebensmonat gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Befreiung nur auf Antrag!
  • Befugnisse: Gemeinden bekommen mehr Handhabe, mehr Daten über auffällige Hunde

Lindner sagt dazu: "Wir setzen mit dem Gesetz vor allem am anderen Ende Leine an: also bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern selbst. Ein Tier zu haben, bedeutet Verantwortung zu übernehmen". Der vorliegende Entwurf gebe den Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten und beinhalte mehr Ausbildungserfordernisse für Hundehalterinnen und Hundehalter "ohne überschießend" zu wirken. Lindner bedankte sich in einer Aussendung bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe "für die hervorragende Arbeit". Diese hätten auch während der Feiertage an der Erstellung des Entwurfs gearbeitet. So sei es in "Rekordzeit" gelungen, das neue Hundehaltegesetz auf den Weg zu bringen. 

Gesetz soll spätestens im Herbst in Kraft treten

Und so geht es jetzt weiter: Bis zum Frühjahr wird ein Fachentwurf erstellt, der in weiterer Folge der Regierung und anschließend dem Landtag vorgelegt wird. Wie es aus dem Büro von Lindner gegenüber "Heute" heißt, soll dann "bis spätestens zur Sommerpause" ein Beschluss gefasst werden. Formell muss dann der Bund noch grünes Licht geben, dann kann das Gesetz in Kraft treten. Das soll spätestens im Herbst passieren.

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