Wirtschaft
Nach Aus für Uber in Wien: So geht es jetzt weiter
Der Fahrtendienst Uber kommt in Wien nicht mehr vom Fleck. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung muss der Betrieb vorerst eingestellt werden.
Der Fahrtendienst Uber stellt ab Donnerstag 00.00 Uhr den Betrieb in Wien ein – vorübergehend. Grund ist eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien. Uber habe permanent gegen die Wiener Taxi-Ordnung verstoßen, hatte die Taxi-Vermittlung "Taxi 40100" geklagt.
Darum geht es
Zur Erklärung: Die Klage baut darauf auf, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Abs 3 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten. Demnach soll Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agieren. Laut LBO "darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort (…) des Gewerbebetreibenden (…) erfolgen". Zudem müssen Mietwagen "nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden" zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall war, konnte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden.
Was heißt das konkret?
"Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten", schreibt Uber in einer ersten Stellungnahme.
Aber: "Wir haben die Entscheidung des Gerichts anerkannt und arbeiten intensiv daran, unsere Prozesse anzupassen, um die damit einhergehenden Bedingungen innerhalb weniger Tage zu erfüllen", heißt es seitens des Unternehmens.
"Uber-Umstellung technisch schwierig"
Dieter Heine, der Anwalt von Taxi 40100, sieht das nicht so rosig. "Uber darf keine Echtzeitvermittlung an herumfahrende Mietwagen machen, denn das ist den Taxis vorbehalten. Wie Uber die Umstellung schaffen wird, ist fraglich. Ich stelle mir das technisch sehr schwierig vor", sagte der Jurist zu "Heute".
Wie kann Uber belegen, dass es die Taxi-Ordnung einhält? „Derzeit gar nicht", betont der Anwalt.
Strafen für Fahrgäste?
Haben Uber-Fahrgäste Strafen zu befürchten? „Nicht dass ich wüsste", beruhigt Heine: "Nur weil ein Gast zusteigt, wird ihm nix passieren".
Bei Uber-Fahrern ist die Sachlage schon anders: Ihnen drohen Strafen, wenn Sie selbst Mietwagenunternehmer sind oder wissen, dass sie die Taxi-Ordnung übertreten. „Alles was wir wollen, sind faire Marktverhältnisse. Gleiches Recht für alle. Wir haben ein Problem, wenn sich ein Unternehmen wie Uber mit sehr, sehr viel Geld über die Wettbewerbsregeln hinwegsetzt", sagt Anwalt Heine.
Ausnahme Schwechat
Möglich ist allerdings, dass Uber weiterhin Fahrten vom Flughafen Schwechat aus anbieten kann, da die einstweilige Verfügung sich nur auf Verstöße gegen die Wiener Taxi-Ordnung richtet. Und Schwechat liegt in Niederösterreich. „Es müsste dann aber sicher gestellt werden, dass die Fahrten-Bestellung nicht zwischen App und App erfolgt, sondern höchstens zwischen App und Mietwagenunternehmen", erklärt Jurist Heine.
(lu/gp)