Nach der Urteilsverkündung des Obersten Gerichtshof (OGH) äußerte sich Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zum Strafmaß. Seiner Meinung nach sei der Schuldspruch ein "Fehlurteil". Er werde deshalb zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandern (EGMR) und dort Einspruch erheben.