Österreich
Wahnsinn auf A22: Lenker hielt an, schlug Techniker
Gemeingefährliche Aktion auf der A22 bei Spillern (Korneuburg): Ein VW-Lenker und Berufskraftfahrer (26) zwang einen Ford-Lenker (66) zum Halten, schlug auf der A22 auf den Techniker ein.
Wegen Gemeingefährdung, Nötigung und Körperverletzung musste ein Bosnier (26) aus Wien am Montag auf der Anklagebank in Korneuburg Platz nehmen. Der Bosnier war im Juli 2018 angeblich von einem Ford-Transit-Lenker (66) geschnitten worden, zog daraufhin laut Anklage die Handbremse, brachte seinen Passat abrupt zum Stillstand, der Transit-Fahrer konnte mit Mühe anhalten. Der 26-Jährige stieg mitten auf der Autobahn aus und stürmte zum Ford des 66-jährigen Bautechnikers – währenddessen brausten andere Fahrzeuge mit Tempo 130 vorbei.
"Ich hatte Schock"
Dann gibt es zwei Versionen: Laut dem Bosnier soll es über das offene Autofenster beidseitigen Körperkontakt gegeben haben. Faustschläge bestritt der Bosnier. Seine Freundin, die damalige Beifahrerin, im Zeugenstand: "Der Transit hat uns geschnitten, ich sah die Betonmauer immer näher kommen. Ich hatte Todesangst und laut geschrien." Sowohl der VW-Lenker, der im Brotberuf Kraftfahrer ist, als auch seine Freundin sprachen von einem Schock. "Ein Schreck war das, Schock ist was anderes", korrigierte Richter Martin Bodner.
Zwei Faustschläge
Der Techniker sprach jedoch von einer Schlagfolge (zwei Schläge mit der Faust) und drei lockeren Zähnen als Resultat. Der 66-Jährige war auch im Krankenhaus, dort konnte man aber keine sichtbaren Verletzungen erkennen. Er meldete Schmerzensgeld plus Schadensersatz für die Zahnprothese an. Der Beifahrer des 66-Jährigen bestätigte die Version des Opfers.
Richter Martin Bodner sagte zum Angeklagten: "Sie können kein Kraftfahrer sein, Sie sind völlig ungeeignet für diesen Job. Sie gehören ja nicht einmal auf einen Gabelstapler."
Bedingte Haft für Berufsfahrer
Der Angeklagte blieb bei seiner Version (also keine Schläge), akzeptierte aber die von Opferanwalt Niki Rast beantragten 550 Euro Schmerzensgeld. Zum Vorwurf der Nötigung zeigte er sich sofort, zum Vorwurf der Gemeingefährdung zögerlich geständig. Die Kosten für den Zahnersatz (1.450 Euro) nahm der Angeklagte nicht an. Das Urteil: 20 Monate bedingte Haft für den jungen Berufsfahrer (rechtskräftig). Hinsichtlich der Lenkerberechtigung könnte dem 26-Jährigen auch Ungemach drohen – dies wurde aber vor Gericht nicht besprochen. Den restlichen Schaden macht Niki Rast jetzt auf dem Zivilrechtsweg geltend. (Lie)