Ärger für Wienerin
"Zugestelltes" Paket war weg – Arbeiterkammer half
Wie viele nutze Frau S. die Bequemlichkeit des Online-Shoppens aus. Doch die währte nur kurz. Denn das Paket tauchte nicht auf, Frau S. verzweifelte.
Für 148,92 Euro hatte Frau S. bei einem Onlinehandel ein Klimagerät bestellt. Wie es oft kommt, war sie zum Lieferzeitpunkt des Pakets nicht zu Hause. DPD, die das Paket lieferte, vermerkten daraufhin, dass Paket sei zugestellt worden. Doch Frau S. fand ihr Klimagerät nicht, musste sich dann auf eine schweißtreibende Suche begeben.
Paket nach Zustellung verloren
Laut der Nachricht von DPD sei das Paket an "ASG 68" zugestellt worden. Frau S. fragte daraufhin bei sämtlichen Nachbarn nach und suchte ihr gesamtes Wohnhaus ab. Doch das Paket mit dem erwarteten Klimagerät blieb unauffindbar.
Frau S. kontaktierte daraufhin den Händler und fragte wegen einer Nachlieferung. Doch der Händler erwiderte ihr, dass DPD das Paket mit einer Abstellgenehmigung abgestellt hatte. Daraufhin wurde Frau S. stutzig.
Arbeiterkammer interveniert für Frau S.
Denn: sie hatte nie eine solche Genehmigung erteilt. Sie nahm daraufhin selbst mit DPD Kontakt auf. Diese bestätigten ihr, dass keine Abstellgenehmigung vorliegt. Frau S. wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Wien.
Dort hat man sich an den Onlinehändler gewandt und die Bestätigung von DPD über die fehlende Abstellgenehmigung und die Haftung nach dem Konstumentenschutzgesetz vorgebracht. Demnach haftet das Unternehmen für Verlust oder Beschädigung der Ware, bis sie ordnungsgemäß beim Konsumenten ankommt. Frau S. hat schlussendlich den vollen Betrag erstattet bekommen.