Anlage nicht geeicht

Zu Unrecht abkassiert? Radar am Glockner ärgert Biker

Ein Radargerät auf der Großglockner Hochalpenstraße könnte illegal sein, wie ein deutscher Motorradfahrer behauptet.

Österreich Heute
Zu Unrecht abkassiert? Radar am Glockner ärgert Biker
Ein Radargerät auf der Großglockner Hochalpenstraße sorgt derzeit für Gesprächsstoff.
picturedesk.net / istock ("Heute"-Collage)

48 km absoluter Genuss bis in eine Höhe von über 2.500 m, 36 geschmeidige Kehren und zahlreiche Extras – für Motorradfahrer ist die Großglockner Hochalpenstraße ein grandioses Erlebnis. Doch für Thomas Zimmer, leidenschaftlicher Biker aus Saarbrücken (Deutschland), wurde die "Tour de Luxe" im Juni vergangenen Jahres zu einer "Tour de Force".

"Wenige Tage später erhielt ich einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau mit einer Strafverfügung in Höhe von 210 Euro", erzählt er der "Krone". Denn der Deutsche wurde in der Kärntner Gemeinde Heiligenblut (Bezirk Spittal an der Drau) mit 105 km/h geblitzt – erlaubt waren 70 km/h.

Zimmer erhob Einspruch. "Da ich mir ziemlich sicher war, dass ich nicht so schnell unterwegs war, habe ich sämtliche Unterlagen zum Vergehen und zum Blitzer angefordert". Darunter auch den Eichschein des Radargerätes – welcher juristisch den Ausschlag geben sollte. 

Geeicht oder nicht geeicht – das ist die Frage

Denn darin wurde vermerkt, dass das Radargerät zwar zuletzt am 8. November 2021 geeicht wurde, jedoch drei Tage später wieder in Reparatur kam. Laut Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hätte die Geschwindigkeitsmessanlage nach einer Reparatur wieder geeicht werden müssen – was nicht passierte.

"Daher ist das Radar zu meinem Tatzeitpunkt auch nicht geeicht gewesen und hätte nicht einmal Geschwindigkeitsmessungen durchführen dürfen", so Zimmer zur "Krone". 

Mit Einspruch abgeblitzt

Mit dem Einspruch gegen den Strafzettel blitzte Zimmer mit seiner Beschwerde zwar ab, auch eine ordentliche Revision wurde für unzulässig erklärt, doch der Deutsche gibt nicht auf.

Er will andere vor solch einer "Abzocke" warnen, "wenn ein Radar, das nicht einmal geeicht ist, am Ende einer Ortschaft aufgestellt wird, wo jeder beschleunigt", ärgert sich Zimmer. Fortsetzung folgt bestimmt. 

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Auf den Punkt gebracht

  • Ein Radargerät auf der Großglockner Hochalpenstraße sorgt für Aufsehen, da es offenbar nicht in Betrieb sein soll, was zu einer unzulässigen Geschwindigkeitsmessung führte
  • Ein deutscher Motorradfahrer wurde mit einer Strafe von 210 Euro konfrontiert, die aufgrund fehlender Eichung des Radargerätes angefochten wird
red
Akt.