15.000 Euro Strafe!
Zu hohe Honorare kassiert: Anwalt muss richtig blechen
Ein Rechtsanwalt soll ungerechtfertigte und völlig überhöhte Rechnungen gestellt haben. Nun muss er 15.000 Euro Strafe zahlen.
Ein Jurist aus Vorarlberg zeigt sich in Geldangelegenheiten nicht kleinlich – zumindest, wenn es dabei um von ihm ausgestellte Rechnungen geht: Für die Vorbereitung von Verhandlungen und Aktenstudium verrechnete er einem Klienten rund 38.000 Euro. Für Schreiben, die er gar nicht in Rechnung stellen durfte, über 12.000 Euro und alleine für die Vorbereitung der Honorarvereinbarung fast 4.900 Euro.
Insgesamt belief sich das Honorar auf sage und schreibe knapp 190.600 Euro! Und dies bei einem Streitwert von 435.500 Euro. Der Rechtsanwalt hatte erst einen Wohnungseigentümer in einem Schadenersatzprozess vertreten. Als sich ein weiterer Eigentümer der Klage anschloss, verrechnete der Anwalt einen Streitgenossen-Zuschlag von über 89.000 Euro. Als er seinen Klienten das Honorar vorlegte, klagten diese – das Zivilverfahren läuft seit Jahren, berichtet der ORF.
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Disziplinarrat verhängte Strafe
Schließlich schaltete sich auch die Rechtsanwaltskammer ein und ging gegen den Advokaten mit einer Disziplinaranzeige vor. Sie warf ihm vor, die Mandanten im Laufe der Prozessvertretung von November 2014 bis Juli 2016 "mangelhaft über die zu erwartende Honorarverrechnung aufgeklärt" zu haben. Zudem habe er "ein offenkundig weit überhöhtes und nicht leicht überprüfbares Honorar" verrechnet.
Der Jurist wurde wegen der "Verletzung von Berufspflichten und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes" vom Disziplinarrat schuldig erkannt. Der Anwalt ging in Berufung und erklärte gegenüber dem Obersten Gerichtshof (OGH), "dass sich einige Funktionäre aufgrund seiner wiederholten Einbringung von (Disziplinar-)Anzeigen gegen Kammerfunktionäre angegriffen fühlen und gezielt gegen ihn vorgingen."
OGH bestätigt 15.000 Euro Strafe
Doch die Höchstrichter wiesen das Argument zurück, die Vorwürfe seien "bloße Spekulation". Die Berufung wurde abgewiesen, die Entscheidung des Disziplinarrates bestätigt. Da der Anwalt bereits zwei frühere Disziplinarurteile aufweist (bei einer Strafe in Höhe von 13.000 Euro ging es ebenfalls um ein überhöhtes Honorar) wurde eine nicht reduzierbare Strafe in Höhe von 15.000 Euro verhängt. Auch die Verfahrenskosten muss der Jurist tragen.