Einwegplastik-Verbot
Zoll beschlagnahmt 5.000 illegale Plastik-Strohhalme
Dem Hauptzollamt Pforzheim ist ein großer Schlag gegen den organisierten Handel mit strengstens verbotenen Plastik-Strohhalmen gelungen.
Der deutsche Zoll ist nicht nur für die Erhebung von Steuern und Abgaben, sondern auch im Bereich Verbraucherschutz für den Schutz von Mensch, Wirtschaft und Umwelt tätig. Und durch die seit 3. Juli 2021 geltende "Einwegkunststoffverbotsverordnung" ist etwa das Inverkehrbringen von Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik sowie von Trinkhalmen aus Kunststoff generell verboten.
Dadurch kam es diese Woche zu einer recht kuriosen Präsentation von beschlagnahmter und hochgradig illegaler Schmuggelware. Beim Hauptzollamt Pforzheim (Baden-Württemberg) wurde eine Postsendung aus Großbritannien mit 5.000 Plastiktrinkhalmen, die an ein Restaurant im Enzkreis adressiert war, sichergestellt.
Strafe möglich
"Seit Juli 2021 ist die Einwegkunststoffverbotsverordnung in Kraft, die die Einfuhr von Trinkhalmen aus Kunststoff generell verbietet", erläutert auch Matthias Götz, Leiter des Zollamts Pforzheim, ein weiteres Mal. "Der Vorgang wird nun an die zuständige Marktüberwachungsbehörde, hier die Stadt Pforzheim, zur Entscheidung und gegebenenfalls Bebußung abgegeben", so Götz weiter.