Ab 1. März 2024 zu beantragen
Wohnbeihilfe Neu fix – Mehr Geld für mehr Berechtigte
Die Wohnbeihilfe wird um über 90 Millionen Euro aufgestockt, künftig sollen mehr Wiener bei der Bewältigung der Wohnkosten unterstützt werden.
Die angekündigte "Wohnbeihilfe Neu" wurde nun im Wiener Gemeinderat beschlossen. Schon ab 1.3.2024 kann die "Wohnbeihilfe Neu" in Wien beantragt werden. Dabei wird das Budget der Wohnbeihilfe von rund 60 Millionen Euro um 90 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Durch eine Anpassung der Höchsteinkommensgrenze sollen mehr Menschen als bisher Wohnbeihilfe beziehen können. Gleichzeitig werden die Leistungen durch ein neues Berechnungsmodell deutlich angehoben – die Höhe der Beihilfe steigt.
Einkommens-Grenze angehoben
Im neuen Berechnungsmodell wird die Bruttomiete – statt bisher die Nettomiete – als Berechnungsgrundlage herangezogen, das heißt zusätzlich wird eine Betriebskostenpauschale miteingerechnet. Außerdem wird die Einkommensgrenze angehoben und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt bleiben zukünftig unberücksichtigt. Durch eine verwaltungsrechtliche Trennung können alle Mindestpensionisten, die bisher bei der MA 40 Mietbeihilfe beantragen mussten, ebenfalls bei der MA 50 die Wohnbeihilfe beantragen.
"Zukunftsorientierte Wohnpolitik"
"Der heutige Landtag zeigt, wie zukunftsorientierte Wohnpolitik funktioniert", so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl (SP). "Mit der 'Wohnbeihilfe Neu' reagieren wir auf den durch die Krisenzeiten gestiegenen wirtschaftlich Druck. Die Stadt Wien macht das soziale Netz durch eine verstärkte soziale Absicherung noch engmaschiger und gibt Halt, um das soziale Abrutschen zu verhindern."
Abwicklung über neue App
Die Maßnahmen führen laut Stadt zu mehr Bezugsberechtigen und mehr Beihilfe pro Haushalt. Um trotz zusätzlichen administrativen Aufwand schnellere Bearbeitungszeiten zu gewährleisten, wird die Abwicklung zukünftig über eine neue App funktionieren. Gleichzeitig wurde der Personalstand der zuständigen MA 50 durch 14 zusätzliche Mitarbeiter ausgeweitet. Bisherige Bezieher der alten Wohnbeihilfe können ebenfalls ab 1.3.2024 die "Wohnbeihilfe Neu" beantragen und dadurch auf das neue Berechnungsmodell umsteigen.
Neue Bauordnung kommt
Ein wohnpolitischer Eckpfeiler im Regierungsprogramm ist auch die große Novelle der Bauordnung. Der Prozess zur Bauordnungsnovelle startete bereits im November 2022 mit einer Fachenquete. Ausgearbeitet wurde ein Paket zum Erhalt schützenwerter Gebäude, eine verstärkte Regulierung der Kurzzeitvermietung, ein Paradigmenwechsel im Umgang mit der Stellplatzverpflichtung und zusätzliche Infrastruktur für nachhaltige Mobilität. Andererseits unterstützt ein umfassendes Regelungswerk die Dekarbonisierung, verstärkt den Ausbau der Photovoltaik und fördert die Entsiegelung bzw. stärkt und reguliert die Grüninfrastruktur. Das Regelwerk tritt größtenteils mit dem Tag nach der Kundmachung des Gesetzes in Kraft.