Klage am Hals
Wirtin soll 4.800 Euro Strafe wegen Helene zahlen
Das wird der Schlagersängerin nicht gefallen: Eine Wirtin eines umstrittenen Linzer Lokals spielte ein Lied von Helene Fischer. Nun wird sie geklagt.
Eine Betreiberin eines Lokals im Zentrum der oberösterreichischen Landeshauptstadt sorgt neuerlich für Wirbel. In den vergangenen Jahren fiel die Gastronomin als Kritikerin der Corona-Maßnahmen auf. Dieses Mal steht ihre Musikauwahl im Mittelpunkt.
Nachzahlung gefordert
Was ist passiert? Wer in einem Gastro-Betrieb Lieder spielt, muss eine Abgabe an die AKM – Urheberrechtsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger – leisten. AKM-Mitglieder bekommen eine Vergütung, wenn ihre Musik in der Öffentlichkeit verwendet wird.
Diese hat die Linzer Wirtin nun geklagt. Im Rahmen einer Kontrolle im Februar wurde laut "Kronen Zeitung" festgestellt, dass sie die Lieder "Atemlos durch die Nacht" von Helene Fischer und "Griechischer Wein" von Udo Jürgens vor Gästen abgespielt hat.
Grund für die Klage: Sie spielte diese Hits ohne Lizenz. Jetzt soll sie 4.810 Euro Gebühren nachzahlen.
Mit einer Privatklage sei ihr im Oktober 2022 verboten worden, weiterhin Musik in ihrem Gastrobetrieb zu spielen, die von der AKM geschützt ist.
Nicht zum Prozess erschienen
Am 18. Dezember hätte die Frau am Linzer Landesgericht zum Prozess erscheinen sollen. Der konnte allerdings nicht stattfinden, da die Angeklagte nicht erschienen ist. Am Dienstag erfolgte der nächste Versuch, der ebenfalls verschoben wurde, da die Wirtin wieder nicht aufgetaucht ist.
Wutwirtin sperrte im Lockdown auf
Bereits zuvor fiel die Frau immer wieder als Corona-Maßnahmenkritikerin auf. So widersetzte sich die Gastronomin Anfang 2021 medienwirksam dem Lockdown. Sie konnte die Strafe nicht zahlen und bekam schließlich von der Stadt Linz eine saftige Strafe von 5.000 Euro aufgebrummt. Begründung: Sie habe sich nicht an die Corona-Regeln gehalten, es seien keine Abstände eingehalten worden, außerdem wurde die Maskenpflicht einfach ignoriert.