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Wird Trump aus Gefängnis regieren und sich begnadigen?

Ex-Präsident Donald Trump stellt das US-Verfassungssystem auf die Probe wie kein anderer – und das Land vor Fragen, die zum Teil absurd anmuten.

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Ex-Präsident Donald Trump in Des Moines, Iowa, am 12. August.
Ex-Präsident Donald Trump in Des Moines, Iowa, am 12. August.
REUTERS

Die beispiellose Serie an Strafverfahren gegen Donald Trump wirft viele Fragen auf, die das US-Verfassungssystem bislang noch nicht zu beantworten hatte. Eine solche Situation habe es noch nie gegeben, sagt der Verfassungsrechtler Gregory Magarian von der Washington University in St. Louis. Über vieles lasse sich nur spekulieren.

Kann Trump in jedem Fall für die Präsidentenwahl antreten?

Ja. Die Verfassung schreibt nur drei Anforderungen vor: Anwärter müssen gebürtige US-Bürger sein, mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens 14 Jahren in den USA leben. Andere Vorgaben gibt es nicht. Debattiert wurde zwar zwischenzeitlich, dass Trump in einem der Verfahren gegen ihn womöglich wegen des seltenen Straftatbestands der Aufruhr angeklagt und verurteilt werden könnte.

Laut Verfassung sind all jene von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, die sich an einem Aufstand gegen die Regierung beteiligt haben. Allerdings wurde dieser Anklagepunkt bislang nicht gegen Trump erhoben. Selbst wenn das noch folgen sollte, würde Trump ohnehin nicht direkt vom Präsidentenamt ausgeschlossen, erklärt Magarian. "Das geschieht nicht automatisch." Die Frage müsste separat vor Gericht verhandelt werden.

Dürfte Trump zur Wahl antreten, falls er verurteilt würde?

Ja. "Er kann für das Amt des Präsidenten kandidieren – auch wenn er verurteilt wird, auch wenn er im Gefängnis sitzt", sagt Magarian. Mit dem Sozialisten Eugene Debs gab es in der US-Geschichte schon einen Präsidentschaftskandidaten, der verurteilt wurde und die Wahl aus dem Gefängnis heraus bestreiten musste: 1920 holte Debs fast eine Million Stimmen ein.

Dürfte Trump aus einer Haft heraus das Land regieren?

"Rechtlich ja", sagt Magarian. "Es gibt keine Verfassungsvorgabe, die besagt, dass eine Person, die inhaftiert ist, nicht als Präsident der Vereinigten Staaten dienen kann." Der Jurist betont aber: "Das ist unbekanntes Terrain." Problem dabei sei, "dass ein Mann, der in einer Gefängniszelle sitzt, nicht die Dinge tun kann, die ein Präsident zu tun hat". Insofern könnte in so einem Fall der 25. Zusatzartikel der Verfassung zum Tragen kommen. Der besagt, dass der Vizepräsident und eine Mehrheit wichtiger Kabinettsmitglieder den Präsidenten für unfähig erklären können, sein Amt auszuüben.

Wahrscheinlich wäre dies aber nicht, da Trump im Kabinett allein loyale Getreue um sich scharen dürfte. Trump könnte sich in einem solchen Fall vielmehr an ein Gericht wenden und seine Freilassung beantragen – mit der Begründung, nur so seine Amtspflichten erfüllen zu können. Selbst verfügen könnte er seine Entlassung aus einer Haft laut Rechtsexperten aber nicht.

Könnte sich Trump als Präsident selbst begnadigen?

"Wir wissen es letztlich nicht, weil es noch nie passiert ist", sagt Magarian. "Aber ich sehe keinen Grund, warum er es nicht könnte." Das würde aber lediglich für die beiden Fälle auf Bundesebene gelten – bei einer Verurteilung auf Bundesstaatenebene, in Trumps Fall in New York und Georgia, hätte der jeweilige Gouverneur über eine Begnadigung zu entscheiden.

Je nach den Mehrheitsverhältnissen im Kongress könnte eine Selbstbegnadigung des Präsidenten im Parlament ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn anstossen. Die Folge wäre ein Kräftemessen zwischen Kongress und Präsident – in dem das eigentlich unantastbare Begnadigungsrecht des Präsidenten der eigentlich unantastbaren Impeachment-Befugnis des Kongresses gegenüberstünde.

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    Der frühere US-Präsident Donald Trump wurde am 9. Mai 2023 von einer New Yorker Jury wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen.
    Der frühere US-Präsident Donald Trump wurde am 9. Mai 2023 von einer New Yorker Jury wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen.
    STRINGER / AFP / picturedesk.com