Unzulässige Miete

Wienerin zahlte 1.500 Euro zu viel für Altbau-Wohnung

Marianne K. legte für ihre 78-Quadratmeter-Wohnung 714 Euro Netto-Miete pro Monat hin – doch der Zins war um 124 Euro überhöht.

Wien Heute
Wienerin zahlte 1.500 Euro zu viel für Altbau-Wohnung
Marianne K. ließ ihre Miete bei der Schlichtungsstelle überprüfen (Symbolbilder).
Getty Images/iStockphoto

In Wien gibt es rund 211.000 private Altbau-Mietwohnungen (vor 1945 errichtet). Rund zwei Drittel davon haben einen Richtwert-Mietzins. Dieser setzt sich aus dem Richtwert sowie Zu- und Abschlägen zusammen – seit April 2023 beträgt er 6,67 Euro pro Quadratmeter.

Doch das Gesetz dazu ist sehr unklar und macht es Vermietern leicht, sich nicht daran zu halten und mehr zu verlangen, als erlaubt ist, ließ die Arbeiterkammer (AK) Wien in einer Pressekonferenz verlauten. Zudem sind die Zu- und Abschlägen ziemlich kompliziert zu berechnen – hier kommt es oft zu Fehlern und gesetzwidrigen Mietzinsvereinbarungen.

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    Überprüfung bei der Schlichtungsstelle

    Auch bei Marianne K. (Name geändert) war dies der Fall. Der Vermieter verlangte für ihre 78-Quadratmeter-Wohnung in Penzing rund 714 Euro Netto-Miete (zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer). Der Wienerin kam die Miete zu hoch vor, auf Anraten der Wohnrechtsberatung der Arbeiterkammer (AK) Wien ließ sie sie bei der Schlichtungsstelle überprüfen.

    Und siehe da: Das Landesgericht Wien stellte fest, dass nur rund 590 Euro netto rechtmäßig sind. Der Mietzins war um rund 124 Euro pro Monat überhöht – aufs Jahr gerechnet hat der Vermieter damit knapp 1.500 Euro gesetzwidrig zu viel von Marianne K. verlangt.

    Besonders schlimm ist es bei befristeten Verträgen im Altbau, wo es eigentlich einen Abschlag von 25 Prozent geben müsste
    Ilkim Erdost
    Bereichsleitung Bildung, Wien und Konsumente, AK Wien

    Die AK Wien will nun gegen diese unzulässigen Mietzinsvereinbarungen vorgehen. Sie bietet ihren Mitgliedern mit dem Altbau-Mietencheck ein neues, kostenloses Service an: "Vermieter verlangen häufig einfach, was sie wollen. Besonders schlimm ist es bei befristeten Verträgen im Altbau, wo es eigentlich einen Abschlag von 25 Prozent geben müsste. Allein hier beträgt die jährliche Überzahlung in Wien im Schnitt rund 1.900 Euro pro Wohnung!", erklärt Ilkim Erdost, AK Bereichsleiterin Bildung, Wien und Konsumenten.

    Vermieter verlangen undurchsichtige Zuschläge

    Richtwertmieten haben zudem in der Praxis oft keine Obergrenzen, weil es undurchschaubare Zuschläge gibt: "Vermieter kassieren oft beliebige Zuschläge von 50 bis 110 Prozent des Richtwertes, ohne das begründen zu müssen. Die Zuschläge sind nämlich im Gesetz nur sehr unklar formuliert. Es ist auch inakzeptabel, dass in Gegenden, wo davor kein Lagezuschlag verlangt wurde, plötzlich einer kassiert wird, weil eine neue U-Bahn kommt", so Erdost.

    Altbau-Mietencheck der Arbeiterkammer Wien

    Voraussetzung: Die Wohnung muss in einem vor 1945 errichteten Altbau liegen, das gesetzliche Richtwertsystem muss anwendbar sein und der/die Mieter:in muss einen Hauptwohnsitz haben bzw. gehabt haben.

    Info: online unter wien.arbeiterkammer.at/altbaumietencheck. Telefonisch unter der AK Nummer: 01 50165 1343 (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr) oder bei der MieterHilfe unter 01 4000 8005.

    Viele Mieter scheuen sich zudem davor, während ihres aufrechten (befristeten) Vertrags ihren Mietzins überprüfen zu lassen, weil sie fürchten, dass der Vermieter den Mietvertrag nicht mehr verlängert. Doch eine Überprüfung kann sich auszahlen. Die AK zieht vor Schlichtungsstelle und Gericht und holt das Geld zurück. Sollte die AK das Verfahren verlieren, übernimmt sie sämtliche Verfahrenskosten.

    Auf den Punkt gebracht

    • In Wien zahlen Mieter von Altbauwohnungen oft zu hohe Mieten aufgrund unklarer Gesetze und undurchsichtiger Zuschläge
    • Die Arbeiterkammer Wien bietet mit dem Altbau-Mietencheck ihren Mitgliedern die Möglichkeit, erhöhte Mieten zurückzufordern, da Vermieter oft einfach verlangen, was sie wollen, insbesondere bei befristeten Verträgen im Altbau
    • Die AK zieht vor Schlichtungsstelle und Gericht und übernimmt sämtliche Verfahrenskosten im Falle eines Verlustes
    red
    Akt.