Ärger über MA35
Wienerin verzweifelt: "Mein Freund ist staatenlos"
Im Dezember legte Jorge seine Staatsbürgerschaft zurück, seither wartet er auf den erlösenden Anruf. "Wir machen uns Sorgen", klagt seine Freundin.
Gut Ding braucht Weile: Im April sandte Jorge (alle Namen geändert), der aus der Dominikanischen Republik stammt, einen Antrag zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft, im August konnte er sie persönlich beantragen. "Die Dokumente waren vollständig, aber der Sachverständige behaarte darauf, dass noch behördliche Ermittlungen offen seien", erinnert sich seine Freundin Anna.
Zusage über Staatsbürgerschaft
Anlass dafür sei ein Strafverfahren nach einer Rangelei in einer Disko gewesen, dass laut Anna nie eröffnet wurde: "Es ist nichts passiert und es gab nichts Konkretes für eine Gerichtsverhandlung." Zwei Monate lang seien sie von der MA35 vertröstet worden, man warte auf den Akt. Als Anna selbst beim zuständigen Bezirksanwalt nachfragte, klang das jedoch anders: "Er teilte mir mit, dass die MA35 bereits im August Akteneinsicht genommen hat", so die Wienerin. Als sie den Sachverständigen damit konfrontierte, sei keine Antwort mehr gekommen.
Vier Wochen später schließlich das erlösende Schreiben: Der Antrag wurde positiv erledigt, Jorge wird die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Dafür muss er als Drittstaatsangehöriger jedoch zuerst seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft zurücklegen – ein längerer Prozess, bei dem die Person auch aus dem Geburtenbuch ausgetragen werde, so Anna. Anfang Dezember sandte Jorge die Bestätigung darüber an die Behörde.
"Haben Sorge, dass die endgültige Staatenlosigkeit droht"
Seither habe es keine Meldung mehr gegeben, kritisiert das Paar nun: "Er hat keinen Reisepass mehr und ist nun staatenlos", ist der Ärger groß – ebenso die Verzweiflung: "Wir warten und bekommen keine Antwort. Ich habe gehört, oft dauert es Monate, das ist doch kein Zustand. Er kann nicht reisen, seine Familie nicht sehen, diese Unsicherheit ist wirklich unangenehm." Aber nicht nur das macht ihnen zu schaffen: "Wir haben Sorge, dass die Zuerkennung widerrufen wird und er seine alte Staatsbürgerschaft auch nicht wieder bekommt. Dann droht ihm die endgültige Staatenlosigkeit", klagt Anna.
Anders sieht man das bei der zuständigen Behörde: Bei einem positiven Abschluss des Verfahrens erhalte die Person zunächst einen Zusicherungsbescheid, erklärt man auf Anfrage. Dieser enthalte die Auflage, binnen zwei Jahre die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband nachzuweisen. "Die österreichische Staatsbürgerschaft dürfen wir ihm erst dann verleihen, wenn die Entlassung tatsächlich nachweislich erfolgt ist", heißt es von der MA35.
"Sind an das Gesetz gebunden"
Die Urkunde sei Anfang Dezember vorgelegt worden, nun müssten "einige behördliche Anfragen überprüft und aktualisiert" werden. "In der Regel ist das eine Formsache, bevor der Bescheid ausgestellt werden kann", so der zuständige Mitarbeiter weiter. Jorge sei über diese Übergangszeit bereits bei der Antragstellung informiert worden. "Dass diese Situation nicht angenehm ist, kann ich gut nachvollziehen, wir sind aber an das Gesetz gebunden", betont man.
Die Behauptung, nicht erreichbar zu sein, weist die Behörde zurück. "Wir standen mehrmals in direktem Kontakt, haben das Verfahren innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist positiv erledigt. Einer unserer Juristen hat im November mehrmals mit ihm telefoniert, über unser Servicecenter gingen mehrere ausführliche Mails an ihn.