Wien
Wienerin parkte zu lange bei Supermarkt – 220€ Strafe
Ein Supermarkt-Parkplatz in Amstetten (Niederösterreich) wurde für eine Wienerin zur teuren Kostenfalle. Die Arbeiterkammer schritt ein, half ihr.
Frau R. parkte im September 2022 auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Amstetten. Dabei überschritt sie die zulässige Höchstparkdauer. Was Frau R. nicht wusste: Der Supermarkt hatte eine Parkraum-Überwachung engagiert.
Inkassoforderung nach den Feiertagen
Das entsprechende Unternehmen meldete sich per Post einen Tag vor Weihnachten bei Frau R. Am 23. Dezember 2022 bekam sie eine Zahlungsaufforderung für eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 65 Euro von dem Unternehmen zugestellt.
Aufgrund der Feiertage schaffte Frau R. es nicht, die geforderten 65 Euro fristgerecht zu bezahlen. Wenig später lag eine Inkassoforderung in ihrem Briefkasten. Frau R. sollte zusätzlich 153,88 Euro bezahlen. Sie überwies schließlich die Bearbeitungsgebühr, wandte sich dann an die Arbeiterkammer.
AK forderte auch bereits bezahlte Gebühr zurück
"Wir haben beim Inkassobüro und dem Parkraumüberwacher so argumentiert, dass Frau R. der Parkordnung und somit den Nutzungsbedingungen nie zugestimmt hat, die einschlägigen Nutzungsbestimmungen unzulässig sind", erklärt AK Konsument:innenschützerin Yasmine Krückel. Somit war auch die Bearbeitungspauschale laut AK hinfällig.
Das Inkassabüro habe zusätzlich eine Lenkererhebung in Rechnung gestellt, die zuvor bereits vom Parkraumüberwacher verrechnet wurde. "Wir meinten auch, dass neben diese Gebühren auch die Einschaltung des Inkassobüros überschießend ist." Die AK hat schließlich auch die bereits bezahlten 65 Euro zurückgefordert.
Parkraumüberwacher und Inkassobüro haben sich beide nicht bei der Arbeiterkammer gemeldet. Frau R. bestätigte aber, dass sie Anfang Juli 2023 die Bearbeitungspauschale rückerstattet wurde. Eine schriftliche Rückmeldung gab es nicht.