Kredit aufgenommen
Wienerin klagt Bank, erhält Tausende Euro Gebühr zurück
Renate K. (63) nahm einen Kredit auf, musste 2.100 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Mithilfe des Verbraucherschutzvereines klagte sie – mit Erfolg.
Renate K. (63) erfüllte sich vor sieben Jahren einen Lebenstraum: Gemeinsam mit ihrem zweiten Ehemann kaufte sich die Wienerin ein Haus mit 170 Quadratmetern Wohnfläche und 700 Quadratmetern Grund in Wolfsgraben (NÖ): "Wir haben uns die Kaufsumme in Höhe von 330.000 Euro aufgeteilt. Da ich meine Wohnung in Hietzing noch nicht verkauft hatte, musste ich einen Kredit aufnehmen", erzählt die 63-Jährige im Gespräch mit "Heute".
Am 25. Mai 2017 schloss Renate K. daher einen Kreditvertrag über 140.000 Euro mit der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG ab. Im Punkt "Konditionen" hieß es darin: "Bearbeitungsprovision: 2.100 Euro einmalig, unabhängig von der Laufzeit Ihrer Finanzierung. Das heißt für Sie, dass diese auch bei einer vorzeitigen Rückzahlung Ihrer Finanzierung nicht rückerstattet wird."
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„Die Erste Bank war damals meine Hausbank, daher habe ich dort auch den Kreditvertrag abgeschlossen“
"Die Erste Bank war damals meine Hausbank, daher habe ich dort auch den Kreditvertrag abgeschlossen. Die Zinsen waren variabel, was erst gut war, aber dann ist es mehr geworden", berichtet die ehemalige kaufmännische Angestellte. Vor rund drei Jahren war der Kredit ausbezahlt, aus den Medien erfuhr die Pensionistin schließlich von der Möglichkeit, mithilfe des Verbraucherschutzvereines (VSV) die Kreditbearbeitungsgebühr einzuklagen.
Die Causa ging an das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) in Wien, und Richterin Martina Arneitz gab Renate K. nun recht. Demnach ist die Gebühr gröblich benachteiligend und intransparent. Die Folge: Die Klausel ist unwirksam, die Zahlung der Gebühr daher ohne vertragliche Grundlage.
„Dieses Urteil bestärkt uns darin, für alle Verbraucher unserer Sammelaktion, Rückforderungen dieser Gebühren gegen ihre Banken durchzusetzen“
Das BGHS sprach der 63-Jährigen somit die Gebühr in Höhe von 2.100 Euro plus 4 % Zinsen seit dem 24. Mai 2017 zu – insgesamt über 2.700 Euro! Auch die Verfahrenskosten in Höhe von 1.658,96 Euro muss die Bank übernehmen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat nun vier Wochen die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung zu erheben.
"Dieses Urteil bestärkt uns darin, für alle Verbraucher, die sich zu unserer Sammelaktion anmelden, Rückforderungen dieser Gebühren gegen ihre Banken durchzusetzen", freut sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. Auch Renate K. ist glücklich über das Urteil, nimmt es aber gelassen hin: "Wahrscheinlich werde ich mir von der Rückzahlung einen Urlaub gönnen", schmunzelt sie.
Sammelaktion mit 1.500 Kreditnehmern
Der VSV unterstützt im Rahmen einer Sammelaktion bisher über 1.500 Kreditnehmer in Österreich bei der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Mit diesem (und weiteren) Urteilen ist laut VSV davon auszugehen, dass der Druck auf die Banken stark erhöht wird. Holzinger hofft, dass diese nun bereit sind, in Vergleichsverhandlungen für alle bisherigen 1.500 Fälle einzusteigen.
Kreditnehmer können sich auf verbraucherschutzverein.eu/kredit ohne Kostenrisiko der Sammelaktion anschließen.