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Wienerin bucht per App Parkschein – 60 Euro Strafe!
Die Frau hatte über die App "EasyPark" zwei Stunden Kurzparkzone bezahlt. Doch der elektronische Parkschein war nicht aktiv.
Mit einer Parkstrafe in Höhe von 60 Euro endete für eine Wienerin am 6. März ein Abend in der Josefstadt: Die Frau war mit Freunden am Abend zum Essen verabredet und stellte ihr Auto in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ab.
Über die App "EasyPark" (und nicht die offizielle App "Handyparken") bezahlte sie noch im Auto sitzend 5,75 Euro für zwei Stunden, gültig von 19.43 Uhr bis 21.45 Uhr. Dazu erhielt sie auch die Bestätigung der App. Für die Wienerin war damit die Sache erledigt. Doch als sie wieder zum Fahrzeug zurückkam, hatte sie einen Strafzettel in Höhe von 36 Euro in der Windschutzscheibe.
Parkschein war nicht im System aktiv
Ein Parksheriff war um 20.32 Uhr vorbeigekommen und hatte festgestellt, dass kein elektronischer Parkschein für den betreffenden Pkw im System aktiv war. Die Lenkerin beglich die Strafe allerdings nicht, der Magistrat musste sie ausforschen und erließ eine Strafverfügung in Höhe von 60 Euro (oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden).
Parkstrafe vor Wohnung – Wiener muss widerwillig zahlen
Die Wienerin erhob Einspruch und legte zur Untermauerung einen Screenshot der Zahlungsbestätigung vor. Die MA 67 prüfte den Fall – eine Anfrage beim elektronischen System "Worldline" ergab, dass erst ab 20.45 Uhr ein Parkschein gebucht war, gültig bis 22.30 Uhr.
Strafe auf 48 Euro reduziert
Der Magistrat führte daher an, dass zur fraglichen Zeit nicht die Buchungsbestätigung des Handyparken-Systems vorgelegen sei. Wie es zur Bestätigung über die EasyPark-App gekommen sei, könne man nicht nachvollziehen. Die Beschwerdeführerin müsse sich diesbezüglich an den Betreiber der App wenden.
Die Frau ließ aber nicht locker und wandte sich mit einer Beschwerde an das Bundesfinanzgericht – doch auch das half ihr nicht wirklich. "Erfolgt aufgrund einer technischen Störung keine Rückbestätigung der Buchung oder kommt – wie im vorliegenden Fall – eine Aktivierung nicht zu Stande, ist die Abgabe in Form eines Papierparkscheins zu entrichten." Immerhin wurde die Strafe vom Bundesfinanzgericht auf 48 Euro reduziert.
App-Betreiber übernimmt die Strafe
Wie sich im Nachhinein herausstellte, dürfte der Fehler bei "EasyPark" gelegen sein: Erstens sei die Buchung der Kundin aus nicht nachvollziehbaren Gründen verspätet (ins System) eingeliefert worden. Und zweitens sei verabsäumt worden, die Frau nach ihrer Anfrage zu informieren, erklärte "EasyPark"-Geschäftsführer Markus Heingärtner der "Presse". Der App-Anbieter übernimmt daher die Strafe der Wienerin.
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Auf den Punkt gebracht
- Eine Wienerin erhielt eine 60-Euro-Strafe, obwohl sie über die App "EasyPark" einen Parkschein für zwei Stunden bezahlt hatte, da der elektronische Parkschein nicht im System aktiv war
- Nach einem Einspruch und einer Prüfung durch das Bundesfinanzgericht wurde die Strafe auf 48 Euro reduziert, und der App-Anbieter "EasyPark" übernahm letztlich die Kosten, da der Fehler bei ihnen lag