"Lauter Knall"

Wiener Wohnung nach Explosion völlig verwüstet

Nachdem Passanten einen lauten Knall aus einer Wohnung meldeten, hielten Feuerwehr und Polizei Nachschau. Es gab eine Explosion.

Newsdesk Heute
Wiener Wohnung nach Explosion völlig verwüstet
Die Küche wurde komplett zerstört.
LPD Wien

Passanten hörten am Montag um 21.40 Uhr plötzlich aus einer Wohnung einen lauten Knall. Kurz darauf wich aus den Fenstern, umgehend wurden deswegen die Einsatzkräfte alarmiert. Einen Brand konnte die Berufsfeuerwehr Wien aber nicht entdecken.

Erste Erhebungen ergaben, dass ein 24-jähriger österreichischer Staatsbürger, der in der betroffenen Wohnung zu Besuch war, einen im Ausland erworbenen pyrotechnischen Gegenstand in der Wohnung gezündet haben soll. Er gab an, dass dies versehentlich passierte und er den Gegenstand nur herzeigen wollte. Bei dem Vorfall wurde er leicht verletzt.

Spur der Verwüstung

Sämtliche Möbel und Gegenstände im Bereich der Küche sowie eine Glastüre wurden beschädigt. Unterstützt von einem sprengstoffkundigen Organ und einem Sprengstoffspürhund wurden weitere verbotene Blitzknallkörper in der Wohnung gefunden und sichergestellt.

Die Überbleibsel des Sprengkörpers.
Die Überbleibsel des Sprengkörpers.
LPD Wien

Der Tatverdächtige, bei dem eine Alkoholisierung festgestellt wurde, wurde nach der notfallmedizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Der 24-Jährige wird wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz angezeigt. Weitere Erhebungen werden von den Brandermittlern des Landeskriminalamtes Wien geführt.

Die Wiener Polizei warnt: Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von meist aus dem Ausland besorgter Pyrotechnik ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien bergen großes Gefahrenpotential.
Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro.

red
Akt.
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