Fall vor dem OGH

Wiener von U-Bahn eingezwickt, bekommt 14.000 Euro

Im letzten Moment sprang ein Wiener noch in die U-Bahn, wurde von den bereits schließenden Türen verletzt. Die Wiener Linien gaben ihm die Schuld.

Wien Heute
Wiener von U-Bahn eingezwickt, bekommt 14.000 Euro
Der Mann versuchte noch einen V-Wagen der U4 (siehe Bild) zu springen und wurde dabei verletzt.
Wiener Linien / Manfred Helmer

"Steigen Sie bitte nicht mehr ein", die Türen beginnen zu blinken und piepen – die U-Bahn macht sich bereit zur Abfahrt. Trotzdem springen dann immer noch oft gestresste Fahrgäste in die Züge. So auch ein Wiener, der dabei verletzt wurde. Ein Gericht musste schlussendlich klären, ob er noch hätte einsteigen dürfen.

Arm und Schulter von Tür verletzt

Der Fahrer hatte auf die Aufforderung, nicht mehr einzusteigen, vergessen. Auch den Warnton hatte er nicht ausgelöst. Daher funktionierte auch der Schutzmechanismus der Türen nicht. Das Opfer wurde dadurch von den Türen verletzt, die Wiener Linien gaben ihm dafür selbst die Schuld. Der Betroffene hatte eine Jahreskarte, dementsprechend auch einen Vertrag mit den Wiener Linien abgeschlossen, so die "Presse".

Damit gelten auch gewisse Schutzpflichten. Der Mann ging davon aus, dass die Türen nicht zugehen würden, solange er im Türraum steht. Der U-Bahnfahrer hätte das sehen können, schloss aber die Türen. Das löste zwar die Warnsignale aus, aber nicht den Einklemmschutz. Im Zuge des Unfalls, der sich schon 2017 auf der Linie U4 ereignete, hatte sich der Mann im Türbereich noch umgedreht, wurde dabei an Arm und Schulter verletzt. Er verlangte Schadenersatz.

Mann bekommt 14.000 Euro Schadenersatz

Die Wiener Linien argumentierten, dass der Zug bereits abgefertigt gewesen wäre und der Mann nicht mehr hätte einsteigen dürfen. Vor allem, weil der Wagen im Einstiegsbereich voller Hindernisse war. Der Mann selbst hatte angegeben, dass er den Türbereich nicht verlassen konnte, weil ihm andere Fahrgäste den Weg verstellt hätten.

Das Bezirksgericht Innere Stadt gab dennoch der Schadenersatzklage des Mannes statt, sprach ihm 14.000 Euro zu. Auch das Wiener Landesgericht stimmte dem zu. Dem Mann könne kein Mitverschulden angelastet werden, weil er nicht damit rechnen konnte, dass sich die Türen schließen.

Oberster Gerichtshof lässt Mitschuld noch prüfen

Die Wiener Linien versuchten zu argumentieren, dass nichts passiert wäre, wenn sich der Mann nicht gedreht hätte. Doch auch der OGH ging darauf nicht ein. Ein Fahrgast brauche mit dem Schließen der Tür nicht zu rechnen, "wenn er mit dem Einsteige-Vorgang begonnen hat", entschied der OGH laut "Presse". Der Verletzte könnten nun also den Schadenersatz erhalten.

Davor schickten die Höchstrichter den Fall allerdings noch einmal ans Landesgericht zurück. Denn dort wurden nicht alle Feststellungen geklärt, die für ein etwaiges Mitverschulden des Mannes sprechen könnten. Bleibt es aber bei dem bisherigen Ergebnis, ist dem Mann kein Mitverschulden anzulasten. Dann bekäme er den vollen Schadenersatz ohne Abzüge.

red
Akt.