Äpfel, Tomaten, Avocados
Wiener sollen Obst um 117.000 Euro abgezweigt haben
Mehr als nur ein bisschen Schwund bei einer Obst-Firma: Zwei Fahrer und ein Komplize mussten deshalb vor Gericht. Sie sollen Waren verhökert haben.
Faule Geschäfte mit frischem Obst wirft die Staatsanwaltschaft drei Angeklagten aus dem Kosovo vor. Am Dienstag gab es daher vegetarische Kost am Wiener Landesgericht. Es ging um tonnenweise Obst und Gemüse, das zwei Angestellte (37, 47) eines Lebensmittelunternehmens abgezweigt und an einen Bekannten (33) weiterverkauft haben sollen. Der Schaden wird von der Chefin (53) der Firma auf 117.035 Euro geschätzt. Leider war der Wienerin über ein halbes Jahr nicht aufgefallen, dass mit ihren Waren etwas faul war.
Buchhaltung mangelhaft
"Äpfel, Birnen, Gurken, Melanzani, Orangen, Tomaten, Zitronen, verschiedenfarbige Paprika und jede Menge Avocados" wären der 53-Jährigen durch ihre Fahrer abhandengekommen – quer durch das Gemüsebeet eben. Doch ganz genau könne sie das alles noch nicht sagen, denn sie hat noch keine Abrechnung gemacht. Offenbar hatte nicht nur sie, sondern auch der Buchhalter – der aktuell in China weilt – Tomaten auf den Augen.
Fest steht für die Staatsanwaltschaft, dass der hauptangeklagte Fahrer (37) die Idee gehabt haben soll, das Obst abzuzweigen. "Habe ich gemacht diese, weil ich meine Strafe nix bezahlen konnte", stammelte der Kosovare. Die Firma habe ihn bei den (beruflich bedingten) Parkstrafen nicht unterstützt.
„Man soll hier nicht Äpfel und Birnen vermischen“
Dann gab er aber nur vier Taten zu – ausgerechnet jene, die von einem angesetzten Privatdetektiv auch dokumentiert wurden. Die Aussagen des Käufers bestätigte das. Der Dritte im Bunde bestritt jede Beteiligung. Die Anwälte Alexander Philipp, Mirsad Musliu und Verteidiger Philipp Winkler sorgten mit der beherzten Verteidigung der Angeklagten für Schmunzler. "Man soll hier nicht Äpfel und Birnen vermischen", so die Juristen. Man müsse sich genau anschauen, wer was gemacht habe.
Gemüsestreit um Warenwert
Denn der Warenwert der abgezweigten Obstkisten sei nur bei 6.000 Euro gelegen und der von der Eigentümerin angegebene Schwund wäre eine Fantasiesumme. "Jeder kann dort was abgezweigt haben", heißt es. Laut den Angeklagten sei es in der Obstbranche und am Großgrünmarkt gang und gäbe und passiere ständig. Vertagt auf 20. Februar – der Buchhalter muss noch aussagen.