Vor einigen Monaten flatterte Robert A. (Name geändert) eine Zahlungsaufforderung von 75 Euro ins Haus. Der 42-jährige Wiener hatte sein Auto im Februar auf einem Supermarkt-Parkplatz in Favoriten geparkt. Zuletzt berichtete "Heute" über eine Parkfalle in einer Einfahrt – ebenfalls in Favoriten.
Laut einem Schild beträgt die maximale Parkdauer 60 Minuten – Robert A.'s Wagen stand allerdings rund 80 Minuten dort. Ein Parkraumüberwachungs-Unternehmen hatte das "Fehlverhalten" des 42-Jährigen dokumentiert. Allerdings: Auf dem Parkplatz waren keinerlei Nutzungs- und Tarifbedingungen angeführt, somit hatte der Wiener rein rechtlich diesen Bedingungen auch nie zugestimmt.
Robert A. wollte die Strafe nicht hinnehmen und wandte sich an die Arbeiterkammer (AK). "Um sicherzugehen, haben wir ihm geraten, die Strafe mit Vorbehalt einzuzahlen", erklärt AK-Konsumentenschutz-Expertin Tamara Wechner im Gespräch mit "Heute".
Die AK nahm daraufhin Kontakt mit dem betroffenen Unternehmen auf, dieses zeigte sich vorerst allerdings nicht einsichtig: "Es wurde lediglich angeboten, einen Teil der Strafe zu erlassen", berichtet Wechner. Doch die AK ließ nicht locker, wies erneut auf die rechtliche Unzulässigkeit hin. Schließlich lenkte der Parkraumüberwacher ein und refundierte im Sommer die Strafe.
Robert A. ist allerdings kein Einzelfall, wie Wechner meint: "Wir erhalten in letzter Zeit häufig Beschwerden von nicht oder unzureichend ausgeschilderten Parkplätzen. Das ist für Konsumenten oft schwierig zu durchschauen." Ihr Tipp: Auf Schilder mit Nutzungs- und Tarifbestimmungen achten und die Parksituation mit Fotos und Videos genau dokumentieren: "Diese kann man uns dann auch schicken", so die Konsumentenschutz-Expertin.