Jahrelang für Lokal mitgezahlt

Wiener Mieter zahlten 116.000 € Betriebskosten zu viel

Mieter zahlten jahrelang die Betriebskosten für ein Unternehmen mit. Heuer kam erstmals die korrekte Abrechnung.

Wien Heute
Wiener Mieter zahlten 116.000 € Betriebskosten zu viel
Jahrelang für China-Lokal mitgezahlt
privat

Endlich gibt es eine Kostenreduktion für die Mieter eines Altbaus in Wien-Währing. Ihre Betriebskosten-Abrechnung war jahrelang viel zu hoch, sie bezahlten für das Asia-Lokal im Erdgeschoss mit. Heuer gab es zwar zum ersten Mal eine korrekte Abrechnung, aber auf die zuvor zu viel bezahlten 116.000 Euro warten die Wohnungs-Parteien weiterhin vergeblich.

Nur ich habe einen kleinen Teil zurückbekommen. Die anderen haben nichts bekommen
Anton Z. (63)

Grund für die überhöhten Kosten: Das in dem Haus untergebrachte Chinalokal hat einen wesentlich höheren Wasserverbrauch, als die restlichen Bewohner. Außerdem verursacht der Lokalbetreiber wesentlich mehr Müll, als alle anderen Mieter. Beide Faktoren wirkten sich enorm auf die Betriebskosten aus. Diese Rechnung wurde allerdings jahrelang auf alle Parteien gleichermaßen aufgeteilt, "Heute" berichtete.

Die Bilder des Tages

1/65
Gehe zur Galerie
    <strong>22.12.2024: Einwegpfand kommt – das wird ab Jänner neu bei Spar</strong>. Um Verwirrung zu vermeiden, setzt Spar ab Jänner auf speziell ausgebildete Pfandberater. <a data-li-document-ref="120078758" href="https://www.heute.at/s/einwegpfand-kommt-das-wird-ab-jaenner-neu-bei-spar-120078758">170 Getränkeartikel mussten überarbeitet werden.</a>
    22.12.2024: Einwegpfand kommt – das wird ab Jänner neu bei Spar. Um Verwirrung zu vermeiden, setzt Spar ab Jänner auf speziell ausgebildete Pfandberater. 170 Getränkeartikel mussten überarbeitet werden.
    SPAR/ Peakmedia Dominik Zwerger

    Heuer erstmals korrekte Abrechnung

    Jetzt setzte sich Anton Z., einer der betroffenen Mieter, zur Wehr. Er schaffte Beweise für die überhöhten Forderungen herbei. Aber erst nachdem Anwälte beigezogen wurden, kam die Hausverwaltung in die Gänge, sagt er.

    2022 wurde erstmals ein zusätzlicher Wasserzähler installiert. Außerdem bekam das Lokal einen eigenen Müllraum. Heuer haben die Mieter also erstmals eine korrekte Abrechnung erhalten (für das Jahr 2023), wie Anton Z. erzählt.

    Der Vergleich zeigt die horrenden Kosten-Unterschiede: 16.327 Euro machte die Rechnung zuvor aus. In der aktuellen Abrechnung sind es plötzlich nur mehr 8.700 Euro. Die Differenz ergibt immerhin mehr als 7.600 Euro. In etwa eine solche Summe dürften diese Mieter jährlich für das Lokal mitbezahlt – also zu viel bezahlt – haben.

    Mieter haben insgesamt 116.000 Euro "überbezahlt"

    Unter Berücksichtigung aller Abrechnungen hat der Zinshaus-Bewohner ausgerechnet, dass die Mieter in insgesamt 15 Jahren in Summe 116.000 Euro zu viel zahlten. Von dieser  "Überbezahlung" wurde den Mietern nichts zurückerstattet.

    Die aktuell zuständige Hausverwaltung hat auf "Heute"-Nachfrage nicht reagiert. Mieter wie Anton Z. fordern das Geld dennoch zurück. Das ist rechtlich aber nur beschränkt möglich.

    Die Erklärung: Betriebskosten werden grundlegend über alle Parteien gleichermaßen verteilt. Für Sonderverbraucher – wie dem Chinalokal – gibt es keine gesetzliche Regelung. Allerdings können Mieter das Gericht um ein Urteil bemühen. Indes rät die Arbeiterkammer dazu, nach Eröffnung eines Lokals im Haus die Betriebskosten-Abrechnung zu kontrollieren. Außerdem einen Antrag bei Schlichtungsstelle der MA50 zu stellen.

    Für Rückforderungen gilt die Verjährungsfrist – drei Jahre

    Grundsätzlich besteht für den Vermieter eine einjährige "Präklusions-Frist", wie Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, zu bedenken gibt. Das heißt, dass der Vermieter ein Jahr Zeit hat, Betriebskosten in Rechnung zu stellen. Insofern kann er im Falle des Chinalokals keine nachträglichen Betriebskosten einfordern. Für Mieter hingegen besteht bei etwaigen Rückforderungen die Verjährungsfrist von drei Jahren.

    Auch die "Überkosten" in diesem Fall können nur auf die letzten drei Jahre eingefordert werden. Jeder Mieter hat dementsprechend die Chance, zumindest einen Teil der zu viel bezahlten Summe zurückzubekommen. Sollte ein Mieter erst in drei Jahren zur Schlichtungsstelle gehen, ist allerdings nichts mehr zu holen.

    Auf den Punkt gebracht

    • Mieter in Wien-Währing haben jahrelang zu viel Betriebskosten für ein im Haus befindliches Bistro gezahlt und wollen nun die zuvor falsch verrechneten 116.000 Euro zurück
    • Erst nachdem Anwälte eingeschaltet wurden, gab es eine korrekte Abrechnung und Maßnahmen wie die Installation eines zusätzlichen Wasserzählers und eines eigenen Müllraums für das Lokal
    • Trotzdem haben die Mieter bisher nur einen kleinen Teil über die Schlichtungsstelle zurückbekommen und befürchten, dass die 116.000 Euro für immer verloren sind
    • Sie fordern eine Gesetzesänderung, um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden
    red
    Akt.
    Mehr zum Thema