"Werde deine Leiche f***en"
Wiener droht seiner Ex-Frau auf’s Übelste, muss in Haft
Ein Familienvater drohte an, die Leiche seiner Ex-Frau zu missbrauchen. In türkischer Sprache sei das ein "normales Schimpfwort", verteidigte er sich.
Einblicke in ein wildes Eheleben im wahrsten Sinne des Wortes gab nun ein Gerichtsprozess am Wiener Landl. Dort musste sich ein türkisch-stämmiger Staplerfahrer wegen gefährlicher Drohung, Nötigung und beharrlicher Verfolgung verantworten, weil er trotz bestehenden Kontaktverbots im November fast täglich bei seiner (Ex-)Familie aufgekreuzte. "Vielleicht komme ich ins Gefängnis, aber es wird für dich auch nicht gut enden", rief der 44-Jährige laut Anklage zur Ex.
Wilde Schimpftiraden in Stiegenhaus
Hintergrund: Seine seit 2008 von ihm geschiedene Gattin hatte ihm wohl ein für alle Mal klargemacht, dass es kein Liebes-Comeback der beiden geben würde und beantragte das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder (14, 11). Das wollte der 44-Jährige offenbar nicht auf sich sitzen lassen und forderte, dass die Frau die Türe öffne und schrie: "Ölünü sik***m." Übersetzt bedeutet das "Ich werde deine Leiche f***en."
In seiner Sprache "ein ganz normales Schimpfwort", verteidigte sich der Angeklagte am Mittwoch – erfolglos: Sogar der Türkisch-Dolmetscher bezweifelte das. "Ich war sehr nervös", gestand der Familienvater ein. Er habe Angst gehabt, seine Kinder nicht mehr sehen zu dürfen. "Da geht man zu Gericht, nicht zur Wohnung der Ex", erklärte ihm die Richterin den Rechtsstaat.
Eifersüchtig sei er sicher nicht gewesen, betonte der Angeklagte: "Meine Ex ist mir ganz egal", behauptete er – obwohl die Anklage ihm auch vorwirft, Folgendes gesagt zu haben: "Wenn ein fremder Mann zu dir kommt, wird der als Leiche aus der Wohnung gehen." Das sei nicht er selbst gewesen, versuchte er die Vorwürfe vom Tisch zu wischen. In der U-Haft konnte er wieder zu sich finden.
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Angeklagter will Therapie – wegen Spielsucht
"Und Gewalt habe ich nie angewendet", war dem Mann wichtig, festzuhalten. Allein die Androhung von Gewalt sei in Österreich strafbar, wurde er aufgeklärt. Die Verteidigerin argumentierte mit "milieubedingten Unmutsäußerungen" und bat um Milde. Ihr Mandant wolle eine Therapie machen – "wegen Spielsucht", so der Mann. Das knallharte Urteil der irritierten Richterin: 18 Monate teilbedingte Haft, fünf davon unbedingt, eine Weisung zur Therapie (nicht wegen der Spielsucht) und Kontaktverbot – nicht rechtskräftig.