WEGA-Einsatz
Wiener droht mit Sprengstoff, randaliert am Praterstern
Ein Amtsbekannter sorgte in Wien für mehrere Großeinsätze nach Bombendrohungen. Vor Gericht zeigte er sich vollkommen uneinsichtig – Einweisung!
Nicht nur ein Dutzend Vorstrafen zeugen von einem völlig verpfuschten Leben: Zerzaust und zerstreut zeigte sich ein Wiener am Mittwoch in Jogginghosen vor Gericht. Der 55-Jährige war bereits mehrfach im Gefängnis gewesen und lebte zwischenzeitlich auf der Straße. Ausbildungen oder Erwerbstätigkeit? Fehlanzeige. "I hob nix fertig g'mocht in derer Hinsicht", gab er zu Protokoll. Dafür legte er seit früher Jugend eine "beachtliche kriminelle Karriere" hin, wie ein Gerichtsgutachter festhielt. Bei seinem ersten Raub sei er erst 16 Jahre alt gewesen.
"Servas du Volltrottel"
Rund 40 Jahre später löste der Angeklagte seit Februar mehrere Bombenalarme in Wien aus, indem er den Notruf wählte und vor einem bevorstehenden Sprengstoffanschlag warnte. Dabei soll er sogar den Beamten am Hörer bereits beschimpft haben. "Jo, servas du Voitrottl, I wer jetzt a Bombendrohung auslösen…" – WEGA-Einsatz! Vor Gericht faselte er von einer Verwechslung und stellte die Ermittlungsergebnisse in Frage.
Auch am Praterstern sorgte der psychisch Kranke Mitte August für einen riesigen Polizeieinsatz: Beim Bäcker schimpfte und bedrohte er laut Anklage eine Verkäuferin wüst mit dem Umbringen "I drah di ham". Dann warf er einen Sessel über die Vitrine. Die Frau, die Videos des Vorfalls vor Gericht abspielte, wusste sich jedoch zu wehren. "Schleich dich du schirches, stinkertes Kind", rief sie ihm zu. "Dann is der Sess'l über die Bud'l gflogen und hat mich mitten im G'nack troffen", schilderte sie im Zeugenstand.
„Praterstern halt – kenn ma eh alle…“
Schnell sperrte sie die Filiale zu und ging zur Polizei – ein WEGA-Kommando konnte den Mann festnehmen. "Praterstern halt – kenn ma eh alle", fasste ihr Freund – der als Zeuge bei der Festnahme mithalf – die Verhandlung treffend zusammen. Aufgrund der abgegebenen Gefährlichkeitsprognose des Psychiaters wurde eine unbedingte Einweisung in ein forensisches Zentrum gegen den Mann ausgesprochen – nicht rechtskräftig.