Restitution
Werden neun Kunstwerke mit NS-Bezug zurückgegeben?
Bei den Werken in der Albertina und Belvedere handelt es sich um Kunst, die in der Nazizeit den Eigentümern entzogen wurde.
Verschwinden neun Kunstwerke schon bald aus drei Wiener Kultureinrichtungen? Die Werke seien zur Zeit des Nationalsozialismus ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen worden sein, heißt es. Aktuell befinden sie sich in der Albertina, der Nationalbibliothek und der Galerie Belvedere.
In seinem neuesten Beschluss empfiehlt der zuständige Beirat (Kunstrückgabebeirat), dass die Werke an die Nachfolger der vormaligen Eigentümer zurückgegeben werden. Zwei Zeichnungen aus der Albertina, ein Gemälde aus der Galerie Belvedere sowie eine sechsbändige Ausgabe von Maxim Gorkis "Ausgewählten Erzählungen" aus der Nationalbibliothek sollen restituiert werden.
In den österreichischen Sammlungen gibt es noch Kunstgegenstände, die während der Herrschaft der Nationalsozialisten ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden. Mit dem Kunstrückgabegesetz will Republik Österreich diese Werke ausfindig machen und an die rechtmäßigen Nachfolger der früheren Eigentümer zurückgeben.
Um diese Werke geht es:
Die zwei Zeichnungen aus der Albertina gehörten einst Heinrich Schwarz, dem wissenschaftlichen Sachverständigen der Österreichischen Galerie. Schwarz verkaufte sie, um seine im März 1939 seine Flucht vor den Nazis zu finanzieren. Die Albertina erwarb die Kunstwerke bei einer Auktion im April 1939. Der Kunstrückgabebeirat erachtet den Kauf aber als nichtig.
Auch Schindlers "Frühling im Hacking" soll zurückgegeben werden. Das Gemälde ging nach dem Tod von Bankier Wilhelm Zierer an dessen Tochter Lili Oppenheimer. Nach dem "Anschluss" kam das Bild zu Maria Eberstaller und ihrem Ehemann, dem Nationalsozialisten Richard Eberstaller. Kurz vor Ende der NS-Zeit begangen die Eberstallers Suizid und vererbten das Ölgemälde an die Galerie Belvedere, wo es heute noch ist.
Zuletzt geht es um sechs Bände von Maxim Gorkis "Ausgewählten Erzählungen", die derzeit in der Nationalbibliothek liegen. Die Schriften solle einst Helene van Zuylen van Nyevelt de Haar, die zur Familie Rothschild gehört. 1941 von den Nazis "sichergestellt", gelangten das Werk über Kärnten in die Nationalbibliothek nach Wien. Der Beirat empfahl nun die Übergabe an die Erben von van Zuylen.
Entscheidung bei Kogler
Der des Beirat greift für seine Entschlüsse auf Informationen der Kommission für Provenienzforschung zurück. Die finale Entscheidung muss Werner Kogler als Minister für Kunst und Kultur treffen.