"Achtung Handystrahlung"

Werbung am Parkschein – das hat es damit auf sich

Im Internet kursieren derzeit Bilder eines Parkscheins mit einer Werbung darauf. "Heute" hat nachgefragt, ob es diese Werbung wirklich gibt.

Wien Heute
Werbung am Parkschein – das hat es damit auf sich
Parkscheine mit Werbung darauf sorgen derzeit für Ärger im Internet.
Screenshot/"Heute"-Montage

Bei den Parkscheinen mit Werbung handelt es sich um die gratis 15-Minuten Parkscheine. Ein Nutzer des sozialen Netzwerks "Reddit" hatte ein Foto der Parkscheine gepostet mit dem Kommentar: "Da kann man auch jeden Sch*** bewerben"

Parkschein auf Foto schon älter

Denn direkt unter dem Hinweis, dass auch Handyparken möglich ist, findet sich auf dem Parkschein eine Werbung mit dem Titel "Handystrahlung – Schützen Sie sich". Auf der Rückseite wird dann ein Gerät beworben, dass wohl Handystrahlung abhalten soll (und um die 90 Euro kostet, Anm. der Redaktion).

"Heute" hat daraufhin nachgefragt, was es mit der Werbung auf den Gratis-Parkscheinen auf sich hat. Von der zuständigen MA 6 (Rechnungs- und Abgabewesen) heißt es auf Anfrage, dass der Schein auf dem Foto schon aus dem Jahr 2015 stammt und damit die konkrete Werbung ebenso. 

Werbung nur auf Gratis-Parkscheinen

Parkscheinbestellung wird von der MA 54 (Zentraler Einkauf) ausgeschrieben, die beauftragte Druckerei hat die Möglichkeit, Werbung auf die Parkscheine zu drucken. Die Möglichkeit gibt es allerdings nur bei den Gratis-Parkscheinen, nicht bei den entgeltlichen roten, blauen, grünen und gelben Scheinen. Die Druckerei gehört aber nicht zur Stadt Wien, sie ist derzeit auch nichtmehr für den Druck von Parkscheinen zuständig. 

Grundsätzlich gibt es ein Verbot für politische, sitten- oder rechtswidrige Werbung. Außerdem ist Werbung für Tabakerzeugnisse und Alkoholika verboten. Die Werbung gegen Handystrahlung verstößt aus Sicht der MA 6 nicht gegen diese Verbote und ist daher erlaubt. 

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    Leserreporter

    Auf den Punkt gebracht

    • Auf Fotos kursieren derzeit Parkscheine mit Werbung, insbesondere eine Anzeige, die vor Handystrahlung warnt und ein Schutzgerät bewirbt
    • Die Werbung stammt aus dem Jahr 2015 und ist nur auf kostenlosen Parkscheinen erlaubt, wobei gewisse Werbungen untersagt sind
    • Die Werbung gegen Handystrahlung wird jedoch als zulässig betrachtet
    red
    Akt.
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