Bis zu 2.500 Euro

Wer sich nicht integriert, soll hier bald Strafe zahlen

Niederösterreich will steigenden Antisemitismus und fehlenden Willen zur Integration an Schulen scharf sanktionieren. "Heute" kennt die Details vorab. 

Newsdesk Heute
Wer sich nicht integriert, soll hier bald Strafe zahlen
Blick ins Flüchtlingslager Traiskirchen (Archivfoto). Das Land Niederösterreich verschärft jetzt die Regeln für die Integration.
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Ausgelöst durch den Terror-Angriff der Hamas in Israel, stiegen auch in Österreich antisemitische Übergriffe drastisch an. Neben dem Aufruf zur Gewalt an Juden sorgte auch eine mutmaßliche Brandstiftung am jüdischen Teil des Zentralfriedhofs für helle Aufregung. Vor dem Stadttempel in Wien wurde zudem eine angebrachte Israel-Flagge heruntergerissen. 

Auch aufgrund dieser Vorfälle forderte die Niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner konkrete Maßnahmen gegen den zunehmenden Antisemitismus in Österreich. Aus diesem Grund präsentierte die Volkspartei nun eine "Null-Toleranz-Initiative", die vor allem die Bereiche Staatsbürgerschaft und Schule betrifft. "Heute" liegen die geplanten Maßnahmen bereits vor. 

Strenge Regeln bei Staatsbürgerschaft

Um künftig die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen zu können, müssen sich Bewerber aus Sicht der VPNÖ klar von Antisemitismus distanzieren. "Wer Mitglied unserer Gesellschaft werden will, der muss die historische Verantwortung, die Österreich als Staat trägt, auch als Staatsbürger mittragen", so Mikl-Leitner. "Der Kampf gegen den Antisemitismus und die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel sind dabei österreichische Staatsräson – und damit Grundvoraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.“

Neue, strengere Regeln bei der Staatsbürgerschaft:

  • Keine privilegierte Staatsbürgerschaft mehr nach 6 Jahren: Eine Verleihung soll generell erst nach frühestens 10 Jahren möglich sein (einzige Ausnahme: EWR-Bürger)
  • Verpflichtender Kurs zur Staatsbürgerschaftsprüfung, bei dem es insbesondere um Grundwerte, Integration, Demokratie geht, aber auch die
    Anerkennung des Staates Israel.
  • Verpflichtender Besuch einer KZ-Gedenkstätte im Rahmen dieses Kurses.
  • Keine Ausnahme mehr. Staatsbürgerschaftsprüfung auch in jenen Fällen, die derzeit "befreit" sind, weil sie in Österreich die Schule besuchen bzw. besucht haben.
  • Kein Recht auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
  • Entzug der Staatsbürgerschaft bei Verurteilung wegen Verhetzung und bei Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Doppelstaatsbürgern.

Höhere Strafen in Schulen

In den Schulen fordert Mikl-Leitner nun strengere Sanktionen bei Schulpflichtsverletzungen. "Wer die gereichte Hand zur Integration in unsere Gemeinschaft nicht freiwillig annehmen will, muss finanziell empfindlich sanktioniert werden", stellt die Landeshauptfrau klar. "Strafzahlungen für Eltern integrationsunwilliger Familien sind unsere klare Botschaft, dass wir die Entwicklung von Gegengesellschaften in unserem Land nicht akzeptieren", heißt es weiter. 

Neue, klare Regeln in der Schule:

  • Verpflichtender Besuch einer KZ-Gedenkstätte im Rahmen des Schulbesuchs.
  • Erweiterung der Mitwirkungspflichten der Eltern an der schulischen Bildung ihrer Kinder:
  • Verpflichtende Lehrer-Eltern-Gespräche bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt, sowie mangelnder Integrationsbereitschaft (zB bewusste Verweigerung der Unterrichtssprache Deutsch trotz deren Kenntnis oder Fernbleiben insbesondere von Mädchen vom gesamten Unterricht oder einzelnen Fächern wie etwa dem Schwimmunterricht)
  • Kooperationspflicht der Eltern mit der Schulleitung und den Lehrkräften - Gesprächsverweigerung etwa mit weiblichen Lehrkräften werden nicht toleriert
  • Umsetzungspflicht der Maßnahmen, die im Lehrer-Eltern-Gespräch vereinbart wurden (zB: Anti-Gewalt-Training oder schulpsychologische Beratung)
  • Deutliche Erhöhung der Strafen bei nachhaltigen Verletzungen oder Vernachlässigungen der Mitwirkungspflichten der Eltern. Der Strafrahmen soll von bisher maximal €440,- auf künftig mindestens €500,- bis maximal €2.500,- erweitert werden.
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